Beschlussvorlage - 2025/2056 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. RO 1 "Königswiesen" (Aufhebungssatzung) in St. Ingbert-Rohrbach: Entwurfsannahme und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.10.2025
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Beschlussvorschlag
- Die beigefügten Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. RO 1 "Königswiesen", bestehend aus dem Satzungstext (Anlage 1), der Begründung (Anlage 2) und dem Aufhebungsplan (Anlage 3) werden gebilligt.
- Für die Aufhebungssatzung wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Erläuterung
Der seit 19. Dezember 1966 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. RO 1 "Königswiesen" in St. Ingbert-Rohrbach ist bis auf einzelne noch vorhandene Baulücken vollständig erschlossen und entwickelt. Gerade im Zuge des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes der Stadt St. Ingbert erfolgte auch eine Überprüfung der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne. Insbesondere auch aufgrund der Baulandmobilisierung und hierzu im Widerspruch stehenden einschränkenden bzw. nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älterer Bebauungspläne sowie örtlichen Bauvorschriften erfolgt die Aufhebung des vorliegenden Bebauungsplanes.
Am 17.06.2025 hat der Stadtrat die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. RO 1 "Königswiesen" (BV 2025/1905) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Die vorliegenden Entwurfsunterlagen der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan Nr. Ro 1 "Königswiesen", bestehend aus dem Satzungstext, der Begründung sowie dem Aufhebungsplan sollen nun gebilligt werden.
Ferner soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet (Homepage der Stadt St. Ingbert), inklusive einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg beschlossen werden.
Die Entwurfsunterlagen zur Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. RO 1 "Königswiesen" sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet (Homepage der Stadt St. Ingbert) zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereitzuhalten und zusätzlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann sowie Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Stadt)/ Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet (Homepage der Stadt) sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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657,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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