Beschlussvorlage - 2025/1825 BV-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 523.00 "Grubenweg" in St. Ingbert-Mitte gemäß beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 - Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 523.00 "Grubenweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen - Satzung - werden gebilligt. Anlage 2 - Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Anlage 3 - Begründung sind Teil des Beschlusses.
Reduzieren

Erläuterung

Am 12.10.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 523.00 "Grubenweg" beschlossen (BV 2021/0077).

Da das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden soll, wurde am 29.10.2024 vom Stadtrat ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst (BV 2024/1414).

In gleicher Sitzung wurde der Bebauungsplanentwurf vom Stadtrat gebilligt und die Veröffentlichung im Internet als Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen (BV 2024/1414) beschlossen. Die Offenlage in Form einer Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen elektronischen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 22. Januar 2025 bis einschließlich 24. Februar 2025. 

Die im Rahmen der Veröffentlichung im Internet und Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen. Überwiegend sind Stellungnahmen eingegangen, die zur Ergänzung von Hinweisen geführt haben. Darüber hinaus wurden aufgrund von Anmerkungen zum Vorkommen der Zaun- und Mauereidechse Festsetzungen zum Umgang mit dem Vorkommen der Art getroffen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

In dem nun vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 523.00 "Grubenweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) werden Festsetzungen getroffen, die zukünftig die weiteren Entwicklungen und ggf. Nachnutzungen der Ladeneinheiten planungsrechtlich regeln. Ferner werden für die noch unbebauten Flächen Festsetzungen getroffen, die eine zukünftige mit den vorhandenen Nutzungen verträgliche bauliche Entwicklung ermöglichen.

Der Bebauungsplan soll in der nun vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen werden.

In den Unterlagen wurden Stellungnahmen und daraus resultierende Hinweise ergänzt. Es handelt sich um die Stellungnahmen der Creos sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.  

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Leistungen für die Erstellung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens wurden bereits 2022 beauftragt. Die Kosten waren unter der HH-Stelle 5.1.10.01.552500 eingestellt. Die Kosten für die vorgeschriebene Veröffentlichung werden nach Genehmigung des Haushaltes über die HH-Stelle 5.1.10.01.553500 finanziert.

Reduzieren

Anlagen

Loading...