06.05.2025 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 523.00 "Grubenweg" in St. Ing...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung einstimmig nachstehenden Beschluss.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 523.00 "Grubenweg" in St. Ingbert-Mitte gemäß beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 - Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 523.00 "Grubenweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen - Satzung - werden gebilligt. Anlage 2 - Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Anlage 3 - Begründung sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage