Beschlussvorlage - 2025/1836 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beteiligt:
- Rechnungsprüfung (03); Haushalt (20)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
Erledigt
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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06.05.2025
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Beschlussvorschlag
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2024 (Amtbl. I S. 1086, 1087) sowie der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung -BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. November 2017 (Amtsbl. S. 1007), hat der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom 06.05.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeine Form der Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachungen der Mittelstadt St. Ingbert, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Internetauftritt der Mittelstadt St. Ingbert (www.st-ingbert.de).
- Soweit gesetzlich eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht ausreichend ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung darüber hinaus in der Saarbrücker Zeitung.
- Aus deklaratorischen Gründen kann eine zusätzliche Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung erfolgen.
§ 2 Inkrafttreten
- Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert vom 16.12.1981 außer Kraft.
St. Ingbert, XX.XX.XXXX
Prof. Dr. Ulli Meyer
Der Oberbürgermeister
Erläuterung
Bereits am 22.02.2008 wurde vom Stadtrat eine neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert beschlossen. Diese konnte jedoch nie in Kraft treten, da eine Veröffentlichung der Bekanntmachungen aufgrund technischer Darstellungsprobleme auf der damaligen Homepage, nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte.
Mittlerweile hat die Stadt St. Ingbert einen neuen Internetauftritt und kann die Seite der öffentlichen Bekanntmachungen eigenständig nach den vorgegebenen Bekanntmachungsrichtlinien gestalten und eigenverantwortlich einpflegen.
Bereits andere größere Kommunen haben ebenfalls auf die Bekanntmachungsform über deren Internetseite umgestellt.
In bestimmten Fällen kann eine rein deklaratorische Veröffentlichung in der SZ weiterhin zusätzlich erfolgen.
