06.05.2025 - 6 Neufassung der Satzung über die Form der öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Kathrin Hary
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2024 (Amtbl. I S. 1086, 1087) sowie der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung -BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. November 2017 (Amtsbl. S. 1007), hat der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom 06.05.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeine Form der Bekanntmachung
- Öffentliche Bekanntmachungen der Mittelstadt St. Ingbert, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, im Internetauftritt der Mittelstadt St. Ingbert (www.st-ingbert.de).
- Soweit gesetzlich eine Bekanntmachung nach Absatz 1 nicht ausreichend ist, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung darüber hinaus in der Saarbrücker Zeitung.
- Aus deklaratorischen Gründen kann eine zusätzliche Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung erfolgen.
§ 2 Inkrafttreten
- Die Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Stadt St. Ingbert vom 16.12.1981 außer Kraft.
St. Ingbert, XX.XX.XXXX
Prof. Dr. Ulli Meyer
Der Oberbürgermeister