Beschlussvorlage - 2025/1734 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Am Güterbahnhof" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich „Am Güterbahnhof"

 

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 11. März 2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:

Flur 14 Flurstücksnummern

3473/155

3473/156

3473/168

3473/218

3473/219

3473/221

3473/229

3473/230

3473/247

3473/248

3473/249

3473/251

3473/268

3473/269

3473/301

3473/302 (teilweise)

3473/315

3473/316

 

 

 

Flur 11, Flurstücksnummern

2624/6

2624/7

2675

2675/2

2675/3

2675/4

2676

2677

2678

2678/2

2679

2680

2680/2

2680/6

2680/7

2680/8

2681/1

 

 

 

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um den Bereich Am Güterbahnhof sowie daran angrenzende Flächen. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes hin zu dem neuen CISPA-Standort sowie der Bestrebungen im Bereich der Alten Schmelz einen Innovation Campus zu entwickeln, sollen die vorgenannten Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden. Insbesondere für die Reaktivierung/ Herstellung einer Wegeverbindung zwischen dem Bahnhof und der geplanten CISPA-Verwaltung sind die Grundstücke von großer Bedeutung. Die Grundstücke spielen darüber hinaus eine große Rolle hinsichtlich einer möglichen mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung und Erweiterung der nun im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes geplanten CISPA-Verwaltung.

Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2 Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem mittel- bis langfristig städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

St. Ingbert, 11. März 2025

Mittelstadt St. Ingbert

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Erläuterung

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um den Bereich Am Güterbahnhof sowie daran angrenzende Flächen. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes hin zu dem neuen CISPA-Standort sowie der Bestrebungen im Bereich der Alten Schmelz einen Innovation Campus zu entwickeln, sollen die vorgenannten Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden. Insbesondere für die Reaktivierung/ Herstellung einer Wegeverbindung zwischen dem Bahnhof und der geplanten CISPA-Verwaltung sind die Grundstücke von großer Bedeutung. Die Grundstücke spielen darüber hinaus eine große Rolle hinsichtlich einer möglichen mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung und Erweiterung der nun im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes geplanten CISPA-Verwaltung.

Damit die Stadt eine nachhaltige Stadtentwicklung betreiben und gewährleisten kann, wird eine Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für diese Grundstücke erlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Mittel für die Kosten der Veröffentlichung der Satzung stehen unter der HH-Stelle 5.1.10.01.553500 bereit.

 

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Anlagen

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