18.02.2025 - 13 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 13
 
- Gremium:
 - Ortsrat St. Ingbert-Mitte
 
- Datum:
 - Di., 18.02.2025
 
- Status:
 - gemischt (Niederschrift genehmigt)
 
- Uhrzeit:
 - 18:00
 
- Anlass:
 - Reguläre Sitzung ö/nö
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Stadtentwicklung (61)
 
- Bearbeiter:
 - Yvonne Volgger
 
- Beschlussart:
 - ungeändert beschlossen
 
Beschluss:
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Am Güterbahnhof" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich „Am Güterbahnhof"
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 11. März 2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:
Flur 14 Flurstücksnummern
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						 3473/155  | 
					
						 3473/156  | 
					
						 3473/168  | 
					
						 3473/218  | 
					
						 3473/219  | 
				
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						 3473/221  | 
					
						 3473/229  | 
					
						 3473/230  | 
					
						 3473/247  | 
					
						 3473/248  | 
				
| 
						 3473/249  | 
					
						 3473/251  | 
					
						 3473/268  | 
					
						 3473/269  | 
					
						 3473/301  | 
				
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						 3473/302 (teilweise)  | 
					
						 3473/315  | 
					
						 3473/316  | 
					
						 
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Flur 11, Flurstücksnummern
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						 2624/6  | 
					
						 2624/7  | 
					
						 2675  | 
					
						 2675/2  | 
					
						 2675/3  | 
				
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						 2675/4  | 
					
						 2676  | 
					
						 2677  | 
					
						 2678  | 
					
						 2678/2  | 
				
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						 2679  | 
					
						 2680  | 
					
						 2680/2  | 
					
						 2680/6  | 
					
						 2680/7  | 
				
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						 2680/8  | 
					
						 2681/1  | 
					
						 
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Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um den Bereich Am Güterbahnhof sowie daran angrenzende Flächen. Aufgrund der Entwicklungen im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes hin zu dem neuen CISPA-Standort sowie der Bestrebungen im Bereich der Alten Schmelz einen Innovation Campus zu entwickeln, sollen die vorgenannten Grundstücke mit einem Vorkaufsrecht belegt werden. Insbesondere für die Reaktivierung/ Herstellung einer Wegeverbindung zwischen dem Bahnhof und der geplanten CISPA-Verwaltung sind die Grundstücke von großer Bedeutung. Die Grundstücke spielen darüber hinaus eine große Rolle hinsichtlich einer möglichen mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung und Erweiterung der nun im Bereich des ehemaligen Neumanngeländes geplanten CISPA-Verwaltung.
Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem mittel- bis langfristig städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, 11. März 2025
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 3,3 MB 
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