Beschlussvorlage - 2024/1478 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Lärmaktionsplanung (LAP) - 4. Stufe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beteiligt:
- Verkehr (33)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demographieausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.12.2024
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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28.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Hassel
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Anhörung
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19.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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13.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat billigt den beigefügten Entwurf der Lärmaktionsplanung – 4. Stufe gem. § 47d BImSchG.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Lärmaktionsplanung zu hören und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung sowie Bereitstellung der Unterlagen im Internet für die Dauer von vier Wochen durchzuführen.
Erläuterung
Die Erstellung eines Lärmaktionsplans (LAP) für die Mittelstadt St. Ingbert erfolgte erstmals im Jahr 2013. Dieser LAP wurde 2018 auf der Basis der 3. Stufe der Lärmkartierung überprüft und überarbeitet.
Nunmehr steht die 4. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie an, auch der Stadt St. Ingbert obliegt die Pflicht, mitgeteilt durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
Mit der Lärmkartierung 2022 ist erstmals ein europaweit harmonisiertes Berechnungsverfahren für Umgebungslärm festgeschrieben (‘CNOSSOS-EU‘). Diese Berechnungsmethode unterscheidet sich deutlich von derjenigen, die in den vorangegangenen Lärmkartierungen zugrunde gelegt wurde.
Durch die relevante Änderung in den Berechnungsmethoden ergab sich für die Hauptverkehrsstraßen im Saarland die Notwendigkeit einer kompletten Neukartierung in 2022. Die Kartierung der Hauptverkehrsstraßen obliegt den Gemeinden; sie erfolgte für die Stadt St. Ingbert 2022, wie bereits bei den vorangehenden Kartierungen, landesweit einheitlich. Darauf aufbauend ist der Lärmaktionsplan im Rahmen der 4. Stufe auf Basis der neuen Messsystematik grundständig zu überarbeiten.
Auf Basis dieser Neukartierung, die den Kommunen von der Landesregierung des Saarlandes zur Verfügung gestellt wurde, ist der Lärmaktionsplan für die Mittelstadt St. Ingbert fortzuschreiben bzw. zu überarbeiten. Die Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt gemäß § 47e BImSchG durch die Gemeinden, in ihr Ermessen sind nah § 47d auch die Festlegung von Maßnahmen gestellt. Im Rahmen der Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist eine rechtzeitige und effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Öffentlichkeit ist über die im Rahmen der Lärmaktionsplanung getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Die Fortschreibung wurde am 21. August 2023 an das Schalltechnische Beratungsbüro GSB GbR, Nohfelden in Auftrag gegeben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt im Entwurf vor.
Die in der Mittelstadt St. Ingbert betroffenen Straßenabschnitte sind:
- A6 (Saarbrücken – Mannheim),
- L111 (St. Ingberter Straße, Oststraße),
- L 112 (Elversberger Straße, Josefstaler Straße),
- L119 (Saarbrücker Straße, Schlachthofstraße, Kohlenstraße, Theodor-Heuss-Platz, Kaiserstraße, Obere Kaiserstraße),
- L126 und
- L250 (Dudweiler Straße).
Zur Festlegung von Straßenabschnitten für vordringlichen Handlungsbedarf wurde eine Hotspotanalyse (Lärmbelastung > 65 dB(A) für den Lärmindex LDEN und einer hohen Einwohnerdichte) durchgeführt. Die ausgeprägten Hotspotbereiche befinden sich in:
St. Ingbert-Mitte:
- L112: Elversberger Straße zwischen Nordendstraße und Josefstaler Straße, Josefstaler Straße zwischen Elversberger Straße und Kohlenstraße
- L119: Kaiserstraße zwischen Maxplatz und Straße "Auf der Spick", Kohlenstraße zwischen Josefstaler Straße und Rickertstraße, Saarbrücker Straße zwischen Hausnummern 11 und 72
Rohrbach:
- L119: Obere Kaiserstraße zwischen Mühlstraße und Straße "Am alten Forsthaus"
Hassel:
- L111: St. Ingberter Straße zwischen Ortseingang und Lindenstraße.
Im Vergleich zur Lärmkartierung der Stufe II wurden die L 108, die L 126R sowie einige Abschnitte der L 111 und L 119 in der Kartierung der 4. Runde nicht mehr berücksichtigt, da sie das Auslösekriterium vom 3 Millionen Kfz jährlich nicht erreichen.
Im Rahmen der Aufstellung ist die Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 BImSchG einzubeziehen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorschlägen der Planung zu äußern und an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dies soll in Form einer öffentlichen Auslegung sowie Bereitstellung der Unterlagen im Internet für den Zeitraum von vier Wochen mit Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,4 MB
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