Beschlussvorlage - 2024/1545 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für den Bereich der geplanten Verbindungsstraße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1010.01 "Verbindungsstraße zwischen Weststraße und ehem. Neumanngelände" beschlossen. Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgegrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
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Erläuterung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1004.01 "Campus Süd" werden derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines zentrumsnahen Innovationsstandortes auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma "Präzisionstechnik Neumann" geschaffen. Im Rahmen des vorgenannten Bebauungsplanes wurde u.a. die Verkehrsanbindung des neu zu schaffenden Innovationsstandortes untersucht. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens hat sich ergeben, dass eine Anbindung des geplanten Campus mit verschiedenen verkehrstechnischen Maßnahmen im Bestandsnetz grundsätzlich möglich ist.

Bei diesen Untersuchungen wurden auch die Planungen/ Entwicklungsabsichten im Bereich der Alten Schmelz (CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) mit einbezogen.

Durch die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Weststraße L I.O. 126R (Autobahnzubringer) und dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma "Präzisionstechnik Neumann" (Straße "Am Güterbahnhof") kann langfristig eine deutliche Entlastung des Bestandsnetzes, insbesondere auch der Saarbrücker Straße erzielt werden und der Innovationsstandort Campus Süd verkehrstechnisch besser angebunden werden.

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung o.g. Verbindungsstraße herzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1). Er umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.

Da es sich im vorliegenden Fall um Flächen im Außenbereich handelt, wird der Bebauungsplan im regulären Verfahren aufgestellt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Für die Erstellung und Durchführung des Bebauungsplanes sowie die weiteren erforderlichen Gutachten und Planungen (z.B. natur- und artenschutzrechtliche Untersuchungen, Erschließungsplanung, u.a.) werden Fachbüros beauftragt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen werden über den Deckungskreis des GB 6 gedeckt.

Die Kosten für die Erstellung und Durchführung des Bebauungsplanes sowie erforderliche Gutachten und Planungen werden mitgeteilt sobald eine Angebotsanfrage erfolgt ist. Mittel stehen unter der Buchungsstelle 5.1.10.01.552500 zur Verfügung.

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Anlagen

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