25.09.2024 - 3 Bebauungsplan Nr. 1010.01 "Verbindungsstraße zw...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Für den Bereich der geplanten Verbindungsstraße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1010.01 "Verbindungsstraße zwischen Weststraße und ehem. Neumanngelände" beschlossen. Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgegrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

3

0

 

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Anlagen zur Vorlage