Beschlussvorlage - 2024/1447 BV

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Beschlussvorschlag

Gemäß dem Antrag der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG zum Neubau der Filterhalle im Wasserwerk Rentrisch wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch erteilt.

 

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Erläuterung

Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG betreiben das, seit fast 100 Jahren existierende Wasserwerk Rentrisch, Am Spellenstein 3, Gemarkung Rentrisch, Flur 18, Flurstück 125/7 und Flur 19, Flurstück 86/39. (Anlage 1 Übersichtsplan) Die Filterhalle ist stark sanierungsbedürftig. Es ist ein Neubau auf dem betriebseigenen Gelände geplant. Für diese Maßnahme ist ein Genehmigungsverfahren nach § 48 Saarländisches Wassergesetz (SWG) erforderlich. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist zuständige Genehmigungsbehörde.

Das LUA bittet um Herstellung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Planungsrechtlich befindet sich das Wasserwerk im sogenannten Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Außenbereich sind Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt. Unter § 35 Absatz 1 Nr. 3 wird die öffentliche Versorgung mit Wasser als privilegiertes Vorhaben benannt. Die Erschließung erfolgt über die Straße Am Spellenstein.

Das Wasserwerk ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan festgestellt.

 

Die neue Filterhalle ist südwestlich des bestehenden Wasserwerkes in die Grünfläche zwischen der Straße Lottenhammer und dem Fuß-/Radweg (Wasserlehrpfad) entlang des Rohrbaches positioniert. Bis die neue Aufbereitung betriebsbereit ist, muss die alte Aufbereitung parallel gefahren werden. Die bisherige Zufahrt zum Wasserwerk von der Straße Am Spellenstein wird bis zum Neubau verlängert und um das Gebäude Anlieferflächen und Parkflächen für Betriebsfahrzeuge und Silofahrzeuge angeordnet.

Die neue Filterhalle erstreckt sich über eine Fläche von 34,92 m x22,62 m mit 4 Ebenen, wovon 3 gestaffelte Geschosse optisch wahrnehmbar sind. Der höchste Gebäudeteil ist 17 m hoch. (Anlage 2 - Gebäude)

 

Laut Antragsbeschreibung sind Umwelteinwirkungen zu Luft, Lärm und Abfall nur während der Baumaßnahme zu erwarten. Auswirkungen auf Boden und Flora-Fauna-Habitat sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt, einschließlich Maßnahmen und der zukünftigen Freiflächengestaltung (Anlage 3 -Freiflächen)

 

Herr Bürtel und Frau Schenkelberger von den Stadtwerken Saarbrücken werden das Projekt vorstellen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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