Beschlussvorlage - 2024/1331 BV
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenübernahme bei freiem Trägerwechsel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen und Kitas (50)
- Bearbeiter:
- Amely Ihl
- Beteiligt:
- Gebäudemanagement (65); Haushalt (20); Rechnungsprüfung (03)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Bildungs-, Sozial- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
1. Der vorübergehenden Übernahme der Gebäudeträgerschaft der KiTa in der Karl-Custer-Str. 9, 66386 durch die Stadt St. Ingbert, die bis zum Abschluss des Umzugs der KiTa in ein neues Betriebsgebäude andauern soll, wird gemäß des Antrages der CJD Homburg/Saar gGmbH vom 13.03.2024 zugestimmt.
2. Der Übernahme der nicht gedeckten angemessenen Betriebskosten (Personal- und Sachkosten), die sich nach Abrechnung aller Kosten gemäß den Bestimmungen des Saarländischen Bildungs-, Erziehung- und Betreuungsgesetzes in ihrer jeweiligen Verfassung ergeben, wird gemäß des Antrages der CJD Homburg/Saar gGmbH vom 13.03.2024 zugestimmt.
Erläuterung
Die katholische Kirchengemeinde Heiliger Ingobertus als Träger der bestehenden KiTa St. Konrad (Karl-Custer-Str. 9, 66386 St. Ingbert) wird, um Bestandserweiterungen an anderen KiTas realisieren zu können, zum 31.12.2024 seine Trägerschaft für diese KiTa abgeben.
Die Kirchengemeinde hat mit der CJD Homburg/Saar gGmbH eine Einigung darüber getroffen, dass diese die Betriebsträgerschaft der KiTa übernimmt. Die Übergabe der Trägerschaft soll zum 01.01.2025 erfolgen.
Um ihren Aufsichtsrat mit der Trägerübernahme beschäftigen zu können, benötigt die CJD Homburg/Saar gGmbH zeitnah Planungssicherheit hinsichtlich der Übernahme der nicht gedeckten angemessenen Betriebskostenanteile des Trägers (Personal- und Sachkosten) sowie hinsichtlich der vorübergehenden Übernahme der Gebäudeträgerschaft der KiTa durch die Stadt St. Ingbert. Erst durch Zustimmung zu den gestellten Anträgen kann sie zudem mit der Personalakquise für die KiTa beginnen. Das Personal, das bereits in der KiTa beschäftigt ist, verbleibt bei der Kirchengemeinde, soweit es nicht freiwillig wechseln möchte.
Die Betriebskosten nach § 5 der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) in der geltenden Fassung werden nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch Eigenleistungen des Trägers, durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und des Landes sowie durch Beiträge der Erziehungsberechtigten gedeckt. Betriebskosten sind die für das nach § 3 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz eingesetzte Personal entstehenden Personalkosten sowie Sachkosten gem. § 5 Abs. 5 der AVO-SBEBG.
Die Stadtverwaltung sowie die CJD Homburg/Saar gGmbH sind sich einig, dass abweichend der Regelungen des AVO-SBEBG die Eigenleistung des Trägers 0 % der angemessenen Betriebskosten betragen soll. Die Eigenleistung des Trägers an den angemessenen Betriebskosten wird durch die Stadtverwaltung abgedeckt. Nicht angemessene Betriebskosten hat der Träger zu tragen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
Finanz. Auswirkung
In den Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2025/2026 werden Gelder in Höhe von 40.000 € pro Jahr auf der Buchungsstelle 3.6.10.01.531800 Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche sowie 20.000 € auf der Buchungsstelle 1.1.11.02 An- und Verkauf und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke eingeplant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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46 kB
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