Beschlussvorlage - 2023/1168 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich der Baumwollspinnerei wird mit der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht, vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, beschlossen. Das Konzept dient als Grundlage zur Beantragung weiterer Fördermittel aus dem Förderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten" und somit zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers Baumwollspinnerei.

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Erläuterung

Bereits 2010 wurde im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Stadtumbau West" ein teilräumliches Konzept für das Programmgebiet "Baumwollspinnerei" erstellt und 2014 fortgeschrieben.

 

Seit der letzten Fortschreibung im Jahr 2014 haben sich sowohl die äußeren als auch die inneren Rahmenbedingungen der Gesamtmaßnahme weiterentwickelt. Hierzu zählen u.a. die geänderte Nutzerstruktur des Ankergebäudes im Programmgebiet sowie der vollständige Erwerb der Immobilien durch die Stadt St. Ingbert. Zwischenzeitlich wurden auch die Städtebauförderprogramme von Bund und Ländern neu strukturiert. Die bisherigen Förderziele des Programms "Stadtumbau West" werden seit 2020 im neuen Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten" fortgeführt. Aufgrund dessen wurde im Oktober 2021 das Büro isoplan marktforschung Dr. Schreiber & Kollegen GbR, Saarbrücken, das bereits das ursprüngliche teilräumliche Konzept sowie die erste Fortschreibung erarbeitet hatte, mit der neuerlichen Fortschreibung beauftragt. Im Zuge der Fortschreibung erfolgt auch eine Anpassung an die aktuellen Förderbedingungen.

 

Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), vormals teilräumliches Entwicklungskonzept, ist Fördervoraussetzung für den Erhalt von Städtebaufördermitteln. Die Erarbeitung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erfolgte in enger Abstimmung mit dem Fördermittelgeber beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.

 

Der Endbericht der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes liegt nun vor. Dieser ist als Anlage beigefügt. Der Bericht enthält u.a. eine ausführliche Bestandsanalyse sowie Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.

 

Aus der Fortschreibung des ISEK und der darin enthaltenen städtebaulichen Analyse hat sich insbesondere folgender Handlungsbedarf ergeben:

  1. Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude im Programmgebiet als einmalige Zeugnisse der Industrialisierung und Öffnung für die Bevölkerung,
  2. Anpassung der konkreten Umbau- und Sanierungsplanung für die Gebäude der Baumwollspinnerei und der JVA an die geänderte Nutzungsstruktur
  3. Herrichtung des Hauptgebäudes der Baumwollspinnerei für Teile der Stadtverwaltung und das Albert-Weisgerber-Museum
  4. Herrichtung der ehemaligen JVA für die zentrale Unterbringung der Musikschule in der Innenstadt
  5. Aufwertung der fußläufigen Anbindung des Verwaltungs- und Kulturzentrums „Neue Baumwollspinnerei“ an die Innenstadt und die umgebenden Nutzungen (Schulen)
  6. Verkehrsberuhigung und gestalterische Aufwertung der Alten Bahnhofstraße als Anbindung zur Kaiserstraße
  7. Behebung von Leerständen (Alte Bahnhofstraße 24)
  8. Aufwertung der umgebenden privaten Bausubstanz im Stadtumbaugebiet.

 

Neben den Zielen enthält die Fortschreibung des ISEK auch ein Maßnahmenkonzept, bei dem räumliche Handlungsschwerpunkte sowie Maßnahmetypen definiert wurden.

 

Die einzelnen Handlungsschwerpunkte werden im ISEK weiter beschrieben und erläutert sowie mit einem möglichen Zeithorizont versehen. Bestandteil des ISEK ist darüber hinaus eine Kosten- und Finanzierungsübersicht, in der die einzelnen Maßnahmen aufgelistet werden. In dieser Übersicht ist auch ein Zeithorizont für die einzelnen Maßnahmen aufgeführt, die Umsetzung kann jedoch bedarfsorientiert erfolgen.

 

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurde als Fördermittelgeber regelmäßig in die Erarbeitung der Fortschreibung einbezogen. Viele Anregungen seitens des Ministeriums wurden also bereits berücksichtigt. Nach Beschlussfassung durch die Gremien erfolgt jedoch noch eine abschließende Abstimmung mit dem Fördermittelgeber.

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Finanz. Auswirkung

keine.

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Anlagen

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