Beschlussvorlage - 2023/1000 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Verwaltungsvorschlag einer Stellungnahme zum „Entwurf einer Verordnung Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030“ wird zugestimmt.

Die Stellungnahme wird bis spätestens 30. November 2023 (Gewährung der Frist zur Einreichung einer Stellungnahme gemäß § 3 Saarländisches Landesplanungsgesetz i.V.m. §9 Raumordnungsgesetz) beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingereicht.

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Erläuterung

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) hat alle saarländischen Kommunen aufgefordert, ursprünglich bis 31. Oktober 2023, nach Gewährung einer Fristverlängerung bis spätestens 30. November 2023, Stellung zu dem „Entwurf einer Verordnung Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030“ zu beziehen.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Biosphäre, Umwelt und Demografie (SBUDA) vom 26. September 2023 wurden bereits die wesentlichen Änderungen des LEP im Vergleich zur Fassung von 2006 vorgestellt und diskutiert. Basierend auf diesen Abstimmungen wurde nun eine finale Stellungnahme formuliert, die klare Entwicklungsperspektiven der Mittelstadt St. Ingbert für die nächsten zehn bis 15 Jahre abbildet (siehe Anlage).

Vorbehaltlich möglicher weiterer Anpassungswünsche aus dem Stadtrat soll die Stellungnahme in dieser Form bis Ende November 2023 an das MIBS verschickt werden.

Wesentliche Eckpunkte der Stellungnahme sind:

  • die im LEP dargelegte Mobilisierungsstrategie bzgl. Baulücken ist nicht umsetzbar, da hoher Personal- und Prüfaufwand auf kommunaler Seite sowie auf Seite der Landesplanungsbehörde entsteht / es wird eine erhebliche Zeitverzögerung bei der Umsetzung von Wohnbauprojekten befürchtet
  • in den vergangenen Jahren hat die Stadt St. Ingbert im Sinne der Landesplanung bereits kontinuierlich Baulücken reduziert
  • es bestehen datenschutzrechtliche Bedenken bzgl. der geforderten Kontaktaufnahme von privaten Eigentümern zur Mobilisierung von Baulücken
  • die erhebliche Reduzierung der Eigenentwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Stadtgebietes durch die Festlegung neuer Berechnungswerte führt zu einer Behinderung des von der Landesregierung beabsichtigten Transformationsprozesses des Saarlandes, auch im Hinblick auf die beabsichtigte CISPA-Ansiedlung in St. Ingbert
  • Begründung der neuen Berechnungswerte zum Eigenentwicklungsbedarf aufgrund der Lage an Siedlungsachsen ist nicht nachvollziehbar, insbesondere im Hinblick auf die stetig wachsende Mobilität der Bevölkerung
  • Bemängelung des Heranziehens der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung als Bemessungsgrundlage für den Eigenentwicklungsbedarf: Zahlen sind aufgrund von Zuwanderung nicht seriös belastbar / St. Ingbert erwartet durch CISPA-Ansiedlung verstärkten zusätzlichen Zuzug
  • Empfehlung der Stadt: keine zwingende Festlegung der Berechnungswerte für die jeweiligen Kommunen, stattdessen Einführung eines pauschalisierten Modells, welches einen noch zu bestimmenden Prozentsatz von in den nächsten zehn Jahren umsetzbaren Wohneinheiten für die Kommunen vorgibt
  • die einseitige Vorgabe des prognostizierten Wohnungsbedarfs ist angesichts des nach Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 118 SVerf verfassungsrechtlich gewährten Rechts der kommunalen Selbstbestimmung kritisch einzustufen
  • die im LEP dargelegten restriktiven Vorgaben hinsichtlich der Siedlungsentwicklung stehen im Widerspruch zur Absicht der Bundesregierung, mehr Wohnraum zu schaffen
  • im Kontext der Starkregenereignisse werden zentrale Bereiche auf Dauer nicht mehr bewohnbar sein, daher muss unter dieser Prämisse die Ausweisung neuer Quartiere möglich sein
  • Bemängelung: Erschwerung der Entwicklungsmöglichkeiten aufgrund der Lage St. Ingberts innerhalb von Vorranggebieten für Grundwasserschutz
  • Vorschlag: Erweiterung Gewerbegebiet „Gerwing-Sehn“
  • Vorschlag: Festlegung des Neumann-Geländes als Vorranggebiet für Forschung und Entwicklung
  • Antrag auf Anpassung des Eigenentwicklungsbedarfes für die Stadt St. Ingbert gemäß der Möglichkeit nach Ziel 16 des LEP
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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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