19.10.2023 - 9 Landesentwicklungsplan Saarland 2030

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Parteiübergreifend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass der LEP restriktive Vorgaben macht, die das kommunale Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 GG und die Eigenentwicklungsmöglichkeiten für St. Ingbert stark einschränkt. Festzuhalten ist u.a. auch, dass der bisherige Bedarfssatz von 3,5 Wohneinheiten pro 1000 Einwohner beibehalten und nicht auf 1,7 Wohneinheiten reduziert werden soll. Nach intensivem Austausch fasst der Stadtrat nachfolgenden Beschluss.

 

Beschluss:

Dem Verwaltungsvorschlag einer Stellungnahme zum „Entwurf einer Verordnung Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030“ wird zugestimmt.

Die Stellungnahme wird bis spätestens 30. November 2023 (Gewährung der Frist zur Einreichung einer Stellungnahme gemäß § 3 Saarländisches Landesplanungsgesetz i.V.m. §9 Raumordnungsgesetz) beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport eingereicht.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen