Beschlussvorlage - 2023/0778 BV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die vorgestellte Planung zur Herrichtung und Umnutzung der Hildegardskirche zu einem Bewegungsraum für die benachbarte Ludwigschule und für Vereine wird befürwortet und soll mit dem Fördergeber abgestimmt werden.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks einer unentgeltlichen Übertragung einer Teilfläche der Liegenschaft 1473 (Anlage 1) an die Stadt St. Ingbert, mit der Katholischen Kirchengemeinde "Heiliger Ingobertus" einen "Letter of Intent" abzuschließen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Durch die Umsetzung des pastoralen Konzeptes des Bistums Speyer wird die denkmalgeschützte Hildegardskirche in St. Ingbert ihre eigentliche Bestimmung als Gemeindekirche verlieren. Aufgrund der Tatsache, dass das durch den Architekten Bosslet in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geplante Kirchengebäude das gesamte umgebende Quartier städtebaulich dominiert und historisch prägt, wie auch ein Identifi-kationspunkt für die gesamte Stadt darstellt, ist es zwingend erforderlich, einen Leerstand und einen Verfall des Denkmals abzuwenden und das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen.

Die Stadt St. Ingbert erwägt die Übernahme der Liegenschaft und die Herrichtung der Kirche als Bewegungsraum für die unmittelbar angrenzende Ludwigschule und für Vereine.

Durch diese Ersatzmaßnahme könnte die ansonsten erforderliche Totalsanierung der maroden Sporthalle an der Ludwigschule vermieden werden. Die durch den sodann möglichen Abbruch der Sporthalle gewonnene Fläche stellt eine wertvolle Erweiterungsoption dar für den bestehenden beengten Schulhof.

Die Stadt St. Ingbert hat hierzu eine Studie (Anlage 2) in Auftrag gegeben, worin die Machbarkeit der Einrichtung eines Bewegungsraumes im Kirchengebäude planerisch und kostenseitig untersucht wurde. Die Verfasser der Studie – Maas & Partner Architekten aus Münster – werden das Projekt in der Sitzung vorstellen.

Mit Schreiben vom 23.01.2023 teilt die Pfarrei "Heiliger Ingobertus" der Stadt mit, dass das Bischöfliche Ordinariat des Bistums Speyer mit der Profanierung und Übereignung von St. Hildegard grundsätzlich einverstanden ist.

In einem nächsten Schritt soll zwischen Kirchengemeinde und Stadt ein Letter of Intent vereinbart werden.

Wesentlicher Eckpunkt dieser Vereinbarung ist die unentgeltliche Übertragung einer Teilfläche des Grundstücks mit aufstehendem Kirchengebäude, Pfarrhaus sowie der Pfarrwiese an die Stadt St. Ingbert.

Es soll vereinbart werden, dass die Kirchengemeinde die Räumlichkeiten in der Hildegardskirche zu gleichen Konditionen nutzen kann wie die örtlichen Vereine.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...