Beschlussvorlage - 2023/0677 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die beigefügte Fortschreibung des Wohnbauflächenentwicklungskonzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen genannten nächsten Schritte mit entsprechender Beteiligung der Ortsräte und des Stadtrates durchzuführen.
  3. Die Stadt - wie Land und Bund - trägt eine soziale Verantwortung. Die Stadt berücksichtigt bei der Entwicklung von Neubaugebieten situationsangepasst den sozialen Wohnungsbau. Die Stadt setzt für die von ihr veräußerten Grundstücksflächen Sozialkriterien bei Grundstücksverkäufen fest. 
  4. Die Stadt fordert Kreis und Land auf, bei der Entwicklung ihrer Flächen vergleichbar zu verfahren.
  5. Der Stadtrat fordert die Landesplanung auf, angesichts der durch die Flüchtlingssituation und CISPA erwarteten erhöhten Nachfrage nach Wohnraum zusätzliche Wohneinheiten zu genehmigen.
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Erläuterung

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, das Wohnbauflächenentwicklungskonzept weiter auszuarbeiten und die einzelnen Flächen näher zu untersuchen.

Das fortgeschriebene Konzept hat die Potentialflächen näher und detaillierter untersucht. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Punkte ergänzt:

  • Mehr Grünflächen "grünes St. Ingbert - Grünfläche in der Biossphäre"
    • Bereich Obere Rischbachstraße Nord
    • Bereich BPlan Obere Kaiserstraße (MI-/Gewerbebereich des BPlans)
  • weitere potentielle Flächen zum Prüfen 
    • Entwicklung Altes Hallenbad
    • Neunutzung Rathaus
    • Kaiser-/Oststraße (Hühnerfarm)
    • Arrondierung Austraße
    • Stegbruch Ost + West
    • Arrondierung Am Kesselwald
  • Nicht mehr weiterverfolgt werden:
    • Nördlich zum Nassauer Graben
    • Innenverdichtung Im Talgarten
    • Arrondierung Reichenbrunner Straße
  • Überlegungen zur Schaffung von sozialem/bezahlbaren Wohnraum und Flüchtlingsunterkünften
  • Aussagen zur Umsetzung durch die Stadt oder durch Dritte.

In welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die einzelnen Flächen weiter betrieben bzw. umgesetzt werden, ist im Rahmen der weiteren Überlegungen noch zu bestimmen und mit den Ortsräten und dem Stadtrat abzustimmen.

Das in der Anlage beigefügte fortgeschriebene Konzept soll bei städtebaulichen Entwicklungsfragen als Grundlage dienen und stellt die nachhaltige langfristige Entwicklung der Stadt St. Ingbert dar.

Nach Vorstellung in den Ortsräten und Beschluss des Konzeptes durch die Gremien soll die Abstimmung des Gesamtkonzeptes mit der Landesplanung erfolgen. Eventuelle konkrete Umsetzungsschritte sind in den Gremien zu beraten und zu entscheiden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten entstehen erst im Rahmen der konkreten Umsetzung einzelner Flächen des Wohnflächenentwicklungskonzeptes.

 

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Anlagen

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