Beschlussvorlage - 2023/0673 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2023 und 2024 die Bewilligung der Investitionszuweisungen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt.
  2. Die Investitionszuweisungen werden zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2023 und 2024 vorgesehenen Investitionen zur Verbesserung der schulischen und vorschulischen Infrastruktur verwendet.

 

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Erläuterung

Die Stadt St. Ingbert erhält Mittel gemäß dem Saarlandpaktgesetz. Hierfür muss vom Stadtrat gemäß § 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt ein Antrag auf Bewilligung der Zuweisungen (nach den § § 11 und 12 bei MfIBuS als Bewilligungsbehörde gestellt sowie die Verwendung der Mittel beschlossen werden.

 

Das Verfahren lautet wie folgt:

Der Antrag muss bis spätestens 31.Juli des Bewilligungsjahres bei der vorgelagerten Prüfungsbehörde (Kommunalaufsicht) eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen, sofern sie nicht schon der Kommunalaufsicht vorliegen, beizufügen:

 

1. Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und über ihre Verwendung,

 

2. Berechnung des strukturellen Ergebnisses und Nachweis der Einhaltung der Ergebnisvorgaben nach § 11 Absatz 1,

 

3. Haushaltssatzung.

 

Die Gemeinden müssen die Richtigkeit der Verteilung der Zuweisungen und der Berechnung der Bewilligungsvoraussetzungen zu Grunde liegenden von ihnen an die zuständigen Stellen zu meldenden Daten bestätigen. Fehlerhaft gemeldete Daten gehen zu Lasten der Gemeinden.

 

Die Kommunalaufsichtsbehörde prüft, ob die formalen und materiellen Voraussetzungen für die Zuweisungen vorliegen. Sie leitet den Antrag mit dem Ergebnis ihrer Prüfung und einer Entscheidungsempfehlung an das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport weiter.

 

 

Die Investitionszuweisungen nach § 11 betragen insgesamt 20 Mio.€ und werden wie folgt verteilt:

 

    in Höhe von 15 Mio.€ auf alle Kommunen – Verteilungsmaßstab zu 50 % nach (modifizierten) Umlagegrundlagen und zu 50 % nach Einwohnern - Anteil St. Ingbert beträgt T€ 222 sowie T€ 271  insgesamt T€ 493 (Allgemeine Investitionszuweisungen)

    in Höhe von 5 Mio.€ auf Kommunen mit keinen oder nur geringen Kassenkrediten (x <= 500 € / EW) - Verteilungsmaßstab zu 50 % nach (modifizierten) Umlagegrundlagen und zu 50 % nach Einwohnern - Anteil St. Ingbert beträgt T€ 717 sowie T€ 854 insgesamt T€ 1.571. (Besondere Investitionszuweisungen)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen bei 6.1.10.02/8600.681100 ca. 492.722,00 € (Allgemeine Investitionszuweisungen)

Einnahmen bei 6.1.10.02/8601.681100 ca. 1.570.644,00€. (Besondere Investitionszuweisungen)

Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2023/2024 entsprechend veranschlagt.

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