Beschlussvorlage - 2023/0624 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht werden als Vorentwurf gebilligt. Die Anlagen 1 - 3 sind Teil des Beschlusses.

 

 

2. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ wird gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB beschlossen.

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Erläuterung

Der Stadtrat hat am 12.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ im Stadtteil Rohrbach gefasst.

 

Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans liegt in der Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte. Des Weiteren ist die Ansiedlung von Wohnnutzungen beabsichtigt. Mit der geplanten Kindertagesstätte soll der für den Stadtteil Rohrbach bestehende Bedarf an KiTa- und Krippenplätzen nachhaltig abgedeckt werden. Die ebenfalls im Plangebiet vorgesehenen Wohneinheiten sollen möglichst barrierefrei konzipiert werden, um auch insbesondere Senioren eine optimale Wohnnutzung zu garantieren.

 

Die agstaUMWELT GmbH, Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung, Saarbrücker Straße 178, 66333 Völklingen, wurde mit der Erarbeitung der Bauleitplanung beauftragt.

 

Bei den vorliegenden Planunterlagen handelt es sich um Entwurfsstände, die dem Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zugrunde gelegt werden. Die Planunterlagen und der Umweltbericht werden im Laufe des Verfahrens weiter ergänzt.

 

Zum jetzigen Stand des Vorentwurfes wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Somit können zum einen der Planungsanlass, die Errichtung einer Kindertagesstätte und zum anderen Wohnnutzungen sowie weitere nach der BauNVO zugelassene Nutzungen ermöglicht werden. Die maximale Anzahl der Vollgeschosse wird zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens auf vier festgesetzt und begründet sich dadurch, dass eine nach dem Planungskonzept angestrebte energieeffiziente und flächensparende Nutzung ermöglicht wird.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen stehen Mittel auf der Haushaltsstelle 5.1.10.01.553500 bereit. Die Planungskosten für den Bebauungsplan belaufen sich voraussichtlich auf rund 8.500 EUR brutto. Mittel stehen hierfür auf der Buchungsstelle 5.1.10.01.552500 bereit. Weitere Kosten entstehen ggf. durch weitere erforderliche Gutachten (wie z.B. Verkehrs- oder Lärmgutachten).

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Anlagen

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