01.03.2023 - 11 Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplans Nr. ...

Beschlussart:
geändert beschlossen
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Der Ortsrat spricht sich geschlossen dafür aus, dass der Kindergarten kein viergeschossiges Gebäude werden soll. Der ländliche Charakter des Ortes soll in jedem Fall erhalten bleiben.

Nach kurzer Diskussion fasst der Ortsrat folgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat St. Ingbert - Rohrbach stimmt dem Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, dass kein 4 geschossiges Gebäude errichtet wird, zu.

1. Die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht werden als Vorentwurf gebilligt. Die Anlagen 1 - 3 sind Teil des Beschlusses.

 

 

2. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ wird gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage