Ortsratsvorlage - 2022/0405 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Freispielen des best. Feuerwehrgerätehauses Rohrbach in der Obere Kaiserstraße sind derzeit noch keine andersgearteten Planungen bzgl. der Nachnutzung des Gebäudes angedacht.

Für eine andere Nutzung des Gebäudes muss eine Nutzungsänderung bei der UBA beantragt und genehmigt werden. Hierfür müssen alle bauordnungsrechtlichen Auflagen umgesetzt bzw. nachgerüstet werden. Eine Nutzung des Gebäudes als Lagerflächen ohne vorherige baurechtliche Genehmigung ist nicht zulässig.

Erst nach Freiwerden und festgelegter Nachnutzung des Gebäudes kann der bauliche Sanierungsumfang gefasst und die damit im Zusammenhang stehenden Baukosten beziffert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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