Ortsratsvorlage - 2022/0403 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Stellungnahme zum Antrag von OV Weber:

Das Objekt steht auf mehreren Flurstücken. Flur 8  1851/2 – dieses gehört der Stadt St. Ingbert – dort steht aber nur ein verschwindend kleiner Teil des Gebäudes.

Das restliche Objekt steht auf dem Flur 8  1851/1850 - dieses Grundstück gehört der Landesforstverwaltung.

Die Fischerhütte wurde im Jahr 1973 irrtümlich durch die frühere Gemeinde Rohrbach dort errichtet. Nachträglich im Jahr 1981 wurde dann ein Vertrag über das Grundstück zwischen der Landesforstverwaltung (ehemals Forstamt Blieskastel) und der Stadt geschlossen.

Seit 2004 wird die Fischerhütte an eine Privatperson untervermietet. Diese Verträge liegen bei der Abt. Gebäudemanagement.

Derzeitiger Pächter ist Herr Jungfleisch , dieser hat den aktuellen Vertrag zum 31.10.2022 gekündigt. Entsprechend wird Ende des Monates Oktober die Übernahme der Stadt und dem Pächter stattfinden. Hierbei müssen die Räumlichkeiten zunächst in Augenschein genommen werden. Einen neuen Pächter gibt es noch nicht. Je nach Zustand der Räumlichkeiten wären ggfs. Schönheitsreparaturen notwendig. Größere investive Maßnahmen sind dort derzeit nicht in Planung.

Ein Abbruch der vorhanden Hütte und Neubau wurde im Jahr 2013 bereits überdacht und zu dem damaligen Zeitpunkt mit rund 380.000 € veranschlagt. Das Projekt wurde jedoch nicht umgesetzt. Unter anderem vermutlich aufgrund der schwierigen Eigentumsverhältnisse.

Eine Änderung des Mietvertrages mit dem Landesforstverwaltung wäre notwendig oder der Erwerb der entsprechenden Flurgrundstücke.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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