12.10.2022 - 5 Bebauungsplan Nr.1103.02 "Zwischen Ensheimer Ge...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachfolgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Es wird beschlossen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB fortgeführt wird. Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den reduzierten Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Für den Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  3. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie der Abwägungssynopse der frühzeitigen Beteiligung werden gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage