12.10.2022 - 2 Aufstellungsbeschluss sowie Offenlage des Bebau...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachfolgenden Beschluss. Auf die der Niederschrift beigefügten Protokollerklärung der Fraktion DIE LINKE wird verwiesen.

 

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Beschluss:

 

  1. Für den Bereich “Neumann-Gelände” wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1004.01 “Campus Süd” beschlossen. Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 1004.01 "Campus Süd" wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
  3. Für den Bebauungsplan Nr. 1004.01 „Campus Süd“ wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
     
  4. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil sowie der Begründung sowie die Fachgutachten zur Überprüfung auf Fledermausquartiere, zum Natur- und Artenschutz und zur Verkehrsverträglichkeit werden gebilligt.
  5. Die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens nach § 5 SLPG wird beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen