14.07.2022 - 6 Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung Vorhabe...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Rat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

  1. Für den Bereich “Im Stegbruch” wird gemäß §2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. RO 12.06 “Wohnquartier Stegbruch” gem. §12 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  2. Der Bebauungsplan soll gem. § 2 BauGB im regulären, zweistufigen Verfahren mit Begründung und Umweltbericht (§ 2a BauGB) aufgestellt werden.
  3. Die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. RO 12.06 „Wohnquartier Am Stegbruch“ bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der Fachgutachten Schallschutz / Biotoptypen- u. Vegetationskartierung werden als Vorentwurf gebilligt. Die Anlagen 1-6 sind Teil des Beschlusses.
  4. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 "Wohnquartier Am Stegbruch" wird gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

29

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage