15.02.2022 - 7 Verlängerung der Veränderungssperre für den Gel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 15.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:10
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 504.00 „Nahversorgung Mühlwald“ die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2020 erlassene Satzung zur Veränderungssperre (siehe Anlage) um ein Jahr verlängert.
Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres, vom Tag der Bekanntmachung außer Kraft.
Der in der Anlage beigefügte Plan sowie der beigefügte Satzungstext sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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541,2 kB
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