23.09.2021 - 1 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Nach kurzer Beratung fasst der Stadtrat nachfolgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "In den Schankgärten“ nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:

 

 

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich "In den Schankgärten"

 

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in

der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 23.09.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Satzungsgebiet

 

Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:

 

Flur 7, Flurstücksnummer

1578/0084     

 

Flur 9, Flurstücksnummern

2079/0011 2079/0026 2079/0027 2079/0028 2079/0029 2079/0045

2113/0006 2137/0021 2137/0022 2137/0025  

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um ein sich nördlich an das Areal „Alte Schmelz“ anschließendes, gewerblich geprägtes Gebiet, welches einen möglichen Erweiterungsbereich des geplanten CISPA Innovation Campus „Alte Schmelz abbildet.

Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht

 

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer:innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

 

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage: Lageplan

 

 

St. Ingbert, 23. September 2021

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage