23.09.2021 - 1 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 23.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sondersitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Marius Neu
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "In den Schankgärten“ nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "In den Schankgärten"
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 23.09.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:
Flur 7, Flurstücksnummer
1578/0084
Flur 9, Flurstücksnummern
2079/0011 2079/0026 2079/0027 2079/0028 2079/0029 2079/0045
2113/0006 2137/0021 2137/0022 2137/0025
Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um ein sich nördlich an das Areal „Alte Schmelz“ anschließendes, gewerblich geprägtes Gebiet, welches einen möglichen Erweiterungsbereich des geplanten CISPA Innovation Campus „Alte Schmelz abbildet.
Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer:innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage: Lageplan
St. Ingbert, 23. September 2021
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|