26.02.2026 - 3 Bebauungsplan Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im ...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Der Stadtrat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung einstimmig nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Für den Bereich "Im Stegbruch" wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch" beschlossen.
  2. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch" wird die Durchführung
  •           der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
  •           der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
  •           der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

beschlossen.

  1. Die beigefügten Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.09 "Quartiersgarage Im Stegbruch", bestehend aus
  •           Planzeichnung
  •           Begründung
  •           Umweltbericht sowie
  •           der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, hier Relevanzprüfung

werden als Vorentwurf gebilligt. Die Anlagen 1-4 sind Teil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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