12.10.2021 - 9 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 12.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Kaiserstraße 344 bis 362“ nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "Kaiserstraße 344 bis 362"
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 12.10.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung St. Ingbert:
Flur 18, Flurstücksnummern
4288/0003 |
4288/0004 |
4290/0006 |
4290/0003 |
4290/0007 |
4291/0007 |
4291/0006 |
4291/0003 |
4294/0011 |
4294/0010 |
4294/0007 |
4292/0003 |
4295/0007 |
4295/0005 |
4296/0006 |
4299/0003 |
4302/0003 |
|
Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um ein Areal zwischen Kaiserstraße und Oststraße, welches einen möglichen Entwicklungsbereich für Wohnbauflächen abbildet.
Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(2) Die Eigentümer:innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, 12. Oktober 2021
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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