Information - INFO/2021/0272

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Baulücken in St. Ingbert

Stand: 31.12.2020

 

Innerhalb des Stadtgebietes St. Ingbert sind derzeit insgesamt 581 Baulücken vorhanden. Anfang 2020 waren es 596 Baulücken.

Die Verteilung der aktuellen Baulücken auf die einzelnen Stadtteile kann der Übersicht in der Anlage entnommen werden. Fast alle Baulücken befinden sich in privater Hand, sodass die Stadt keinen unmittelbaren Einfluss darauf hat ob und wann diese vermarktet oder bebaut werden. Baulücken innerhalb von Bebauungsplänen (342 Baulücken) werden auf das festgelegte Wohneinheitenkontingent im Landesentwicklungsplan Siedlung des Saarlandes angerechnet, so dass diese ebenso wie die ausgewiesenen Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne die Neuausweisung von Wohnbauland hemmen.

 

Seit dem 26. September 2019 ist das Baulandkataster der Mittelstadt St. Ingbert online. Auf der Homepage der Stadt kann nun im Geoinformationssystem die entsprechende Karte abgerufen werden.

Das Wohnbaulandkataster ist nach den Vorschriften des § 200 Baugesetzbuch entwickelt. Im Baulandkataster sind unbebaute Grundstücke aufgenommen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke innerhalb des Siedlungskörpers erfasst, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind. Im Baulandkataster sind neben der Markierung des Baulückengrundstücks der Straßenname, die Flurstücksnummer sowie die Grundstücksgröße dargestellt. Aus dem Baulandkataster lässt sich jedoch nicht ablesen, ob die jeweiligen Grundstückseigentümer das im Baulandkataster als Baulücke gekennzeichnete Grundstück verkaufen wollen. Diese Verkaufsbereitschaft ist vom jeweiligen Kaufwilligen bei dem Grundstückseigentümer wiederum eigeninitiativ abzufragen. Das Baulandkataster enthält zudem keine Informationen über die Eigentümer. Es erteilt nur Auskünfte über Eigentümer, wenn diese es ausdrücklich wünschen. Es ist lediglich vermerkt, ob die Baulücke oder das untergenutzte Grundstück eine private oder städtische Fläche ist. Aus Datenschutzgründen wird die Stadtverwaltung St. Ingbert die Daten von Grundstückseigentümern der Baulandkataster als "privat" markierten Baulücken nicht herausgegeben. Ist eine bauwillige Person am Kauf einer privaten Fläche interessiert, so muss diese eigeninitiativ den Eigentümer des fraglichen Grundstücks ermitteln.

Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten wird nicht übernommen. Insbesondere trifft das Baulandkataster keinerlei Aussagen zur Bebaubarkeit der Grundstücke. Dies wird im Einzelfall immer im Rahmen des Bauantrages oder der Bauvoranfrage von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft. Aus den Darstellungen im Baulandkataster lässt sich demnach kein rechtlicher Anspruch auf eine Bebauung ableiten.

Baugrundstücke können auf Wunsch der Eigentümer jederzeit aus dem Baulandkataster herausgenommen bzw. hinzugefügt werden.

Anbei eine Darstellung der Entwicklung der Baulücken seit Beginn der Ermittlung

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

Baulücken in erschlossenen Bebauungsplangebieten

501

485

474

441

424

413

413

400

382

371

376

362

352

342

Baulücken in unbeplanten Innenbereichen

344

312

315

308

315

307

307

302

297

278

271

255

244

239

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme Baulücken

846

797

789°

 

749

739

720

720

701

679

649

647*

617

596

581

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

° wegen Nacherhebung von Baulücken 35 weitere Baugrundstücke aufgenommen

* 2 Baugebiete erschlossen: Zur Schnapphahner Dell – 15 Baugrundstücke, Rückbau landwirtschaftl. Anwesen Sengscheid - 4 Baugrundstücke

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Anlagen

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