Beschlussvorlage - 2021/0073 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem als Anlage beigefügten Kooperationsvertrag zwischen der Stadt St. Ingbert und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH zum Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur wird zugestimmt

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Erläuterung

 

Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt, im Saarland den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante FttH (Fibre to the Home, Hausanschluss) eigenwirtschaftlich voranzutreiben.

 

Dies soll im Interesse der optimalen Gestaltung der Planungs- und Bauphasen in enger Abstimmung mit der jeweils betroffenen Stadt/Gemeinde erfolgen, die in entsprechenden Kooperationsverträgen geregelt werden soll.

 

Ziel dieses Vertrages ist es, das auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verliehene Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrswegen auszugestalten und dabei den Kooperationsgedanken zu unterstreichen. Er ist ferner gerichtet auf eine zügige, abgestimmte und geordnete Abwicklung der erforderlichen (Bau-)Maßnahmen und des Verwaltungsverfahrens.

 

Die Deutsche Glasfaser hat das Ziel, einen solchen Kooperationsvertrag auch mit der Stadt St. Ingbert zu schließen. Die Deutsche Glasfaser hat hierzu ergänzend zum Kooperationsvertrag bereits zahlreiche potenzielle Ausbaubereiche im Stadtgebiet definiert.

 

Der Kooperationsvertrag bedeutet nicht, dass die Deutsche Glasfaser auch sicher Glasfaser in diesen Gebieten verlegt. Voraussetzung ist immer, dass sich genügend Abnehmer finden und somit die Wirtschaftlichkeit für das Unternehmen gegeben ist. Hierzu schließt das Unternehmen sogenannte Vorverträge mit den potenziellen Neukunden ab. Wenn die vom Unternehmen anvisierte Vorvermarktungsquote in einem Ausbaugebiet erreicht wird, leitet der Netzbetreiber die Ausbauarbeiten ein. Gewerbegebiete werden von der Deutschen Glasfaser nach individuellen Wirtschaftlichkeitsanalysen wohlwollend ausgebaut. Hier lässt sich keine pauschale Aussage ähnlich der 33%-Quote in Wohngebieten treffen. Es kommt im konkreten Fall immer auf die Anzahl der Betriebe und den Umfang potenzieller Verträge an. Basis hierfür sind wie im Privatbereich Interessensbekundungen der Betriebe.

 

Der Vertrag wird für die Dauer von 30 Jahren ab Vertragszeichnung geschlossen und definiert die Unterstützung des Kooperationspartners. Zentraler Punkt ist hierbei unter anderem, dass die Deutsche Glasfaser im Rahmen des Ausbaus Flächen braucht, um sogenannte Technikräume zu bauen. Ziel der Deutschen Glasfaser ist es, die nötigten Flächen zu kaufen. Der Kooperationspartner (sprich die Stadt) soll unter Beachtung der wettbewerbsrechtlichen Neutralität bei der Suche nach den betriebsnotwendigen Flächen unterstützen. Die Deutsche Glasfaser formuliert im Kooperationsvertrag weiter aus, dass die Partner während und nach dem Ausbau des Glasfasernetzes konstruktiv und eng zusammenarbeiten sollen. Darunter versteht die Deutsche Glasfaser, dass beispielsweise Anträge zum Ausbau oder zu Marketingaktivitäten nach Maßgaben des geltenden Rechts von der Verwaltung zügig entschieden werden.

 

Das Breitbandbüro Saar verdeutlicht, dass das Ausbau-Angebot (mit Kooperationsvertrag) eines Telekommunikationsunternehmens (=Investors) grundsätzlich als kommunale Chance anzusehen ist, die bundesweit bereits von großen und kleinen Kommunen mit verschiedenen Anbietern genutzt wird. Aus fachlicher Sicht des Breitbandbüro Saar wird die kommunale Neutralität im Rahmenvertrag der Deutschen Glasfaser gewahrt.

 

Das Präsidium des Saarländischen Städte und Gemeindetages führt aus, dass keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken dagegenstehen, seitens der einzelnen Städte und Gemeinden mit der Deutschen Glasfaser Kooperationsverträge nach dem Vorbild des vorgelegten Mustervertrages abzuschließen. Allerdings sollte jede Kommune prüfen, ob z.B. aufgrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort eine Ergänzung bzw. nähere Ausgestaltung der vorgesehenen Bestimmungen erforderlich ist. Letzteres betrifft insbesondere auch die Fragen nach der Qualifikation der von der Deutschen Glasfaser eingesetzten Subunternehmen und nach der Erreichbarkeit einer/ eines deutschsprachigen Projekt- bzw. Bauleiter*in.

 

Das Unternehmen hat das Vorhaben bereits in mehreren Online-Präsentationen den Stadt- und Ortsratsmitgliedern vorgestellt, die Unterlagen sind der Einladung beigefügt.

 

Alle anderen in St. Ingbert und im Saarland tätigen Telekommunikationsunternehmen wurden bzgl. ihrer Pläne betreffend Glasfaserausbau in St. Ingbert angefragt. Im Ergebnis verfolgt derzeit kein weiterer Anbieter Pläne in Richtung großflächigem Glasfaserausbau.

 

Insgesamt wird das Vorhaben von der Verwaltung befürwortet.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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