Beschlussvorlage - 2021/0072 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. Ha 2b „Auf der Heide“ wird eine Umlegung gem. §§ 45-79 BauGB durchgeführt. Die Abgrenzung des Umlegungsbereiches (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Auftrag zur Durchführung der Umlegung wird an das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung vergeben.

 

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Erläuterung

Für den Bereich der geplanten Umlegung existiert seit 1980 ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine Wohnbebauung festsetzt. Bislang konnte die geplante Wohnbebauung aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt werden. Im Frühjahr konnte im Rahmen eines Vorkaufsrechtes ein Grundstück erworben werden, das für die Erschließung des Gebietes unverzichtbar ist.

 

Da der Bereich im Wohnbauflächenentwicklungskonzept als Fläche aufgeführt ist, die weiter geprüft werden soll, ist es nach wie vor der planerische Wille der Verwaltung, in diesem Bereich Wohnbaugrundstücke zu schaffen.

 

Auf Antrag des Ortsrates Hassel soll die Umlegung im Bereich zwischen „Kantstraße“ und „Auf der Heide“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ha 2b „Auf der Heide“ nun eingeleitet werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird nun eine gesetzliche Umlegung auf dem Gelände angestrebt. Ein Beratungstermin mit dem Katasteramt, das die Umlegung betreuen würde, hat aufgrund anderer angedachter Umlegungsbereiche bereits 2020 stattgefunden. Ein entsprechendes Angebot liegt vor.

 

Der Umlegungsbereich (siehe Anlage) umfasst eine Fläche von rund 20.000 qm, davon entfallen rund 6.000 qm auf städtische Liegenschaften. Nach der Umlegung kann mit etwa 25 – 30 Baugrundstücken gerechnet werden. Das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung kann unmittelbar mit der Umlegung beginnen, da der für die Umlegung erforderliche Umlegungsausschuss bereits durch Beschluss des Stadtrates vom 29.09.2020 gebildet wurde.

 

Da sich das Umlegungsverfahren erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken wird, sind die finanziellen Mittel auf mehrere Jahre aufgeteilt. Eine genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss nach der 1. Verhandlung mit den Beteiligten. Eine exakte Bezifferung der Kosten für die Leistungen des LVGL kann erst nach Festlegung des genauen Umlegungsgebietes und dem tatsächlichen Aufwand erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Die zur Auftragserteilung zwecks Durchführung der Umlegungsmaßnahme benötigen Mittel in Höhe von 91.360,57 Euro brutto sind mit 60.000 Euro im Haushaltsplan 2021/2022 eingestellt, Haushaltsstelle 5.1.20.02 – 552500. Die Mittel für die Jahre darüber hinaus sind die entsprechenden Haushalte einzustellen. 

 

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Anlagen

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