Beschlussvorlage - 2021/0038 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Albert-Weisgerber-Preis für Bildende Kunst der Stadt St. Ingbert soll erneut ab 2022 verliehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung der Albert-Weisgerber-Jury in die Wege zu leiten.

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Erläuterung

Seit 1958 verleiht die Stadt St. Ingbert den Albert-Weisgerber-Preis für Bildende Kunst. Er gehört zu den wichtigsten Kunstpreisen im Saarland. Ins Leben gerufen wurde der Preis zu Ehren und im Andenken an den aus St. Ingbert stammenden Maler Albert Weisgerber, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts innerhalb der Münchner Avantgarde eine herausragende Position einnahm. Verliehen wurde der Preis zuletzt im Jahr 2015 an die Malerin Annegret Leiner. Die 19. Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises erfolgte im Albert-Weisgerber-Gedächtnisjahr am 13. November 2015 im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde in der Stadthalle.

 

Gemäß § 6 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises ist mit der Verleihung des Preises neben einem Preisgeld und Ankauf eines Kunstwerkes im Gesamtwert von 10.000 € eine Ausstellung durch die Stadt im Museum Sankt Ingbert in dem der Preisverleihung folgenden Jahr verbunden. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung der geplanten Neueröffnung des Albert-Weisgerber-Museums in der ehemaligen Baumwollspinnerei konnte die mit dem Preis verbundene Ausstellung bislang nicht gezeigt werden. Laut § 2 der Richtlinien zur Verleihung des Albert-Weisgerber-Preises wird der Preis im Turnus von drei Jahren verliehen. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 16.02.2017 soll der Preis erst wieder verliehen werden, wenn die Baumwollspinnerei fertiggestellt ist.

 

Seit diesem Stadtratsbeschluss sind neue Aspekte aufgetreten: Es gibt eine Perspektive für das Albert-Weisgerber-Museum in St. Ingbert. Zudem werden mit umliegenden Museen Gespräche geführt, um ggfs. Ausstellungen durchführen zu können.

 

In eine Gesamtbetrachtung ist auch einzubeziehen, dass der Zeitpunkt der Fertigstellung des Albert-Weisgerber-Museums noch nicht konkret abzusehen ist, so dass ggfs. insgesamt 10 Jahre kein Albert-Weisgerber-Preis vergeben würde.

 

Um den renommierten Albert-Weisgerber-Preises als angesehenen Kunstpreis des Saarlandes zu bewahren und die Erinnerung an den bedeutenden St. Ingberter Maler im öffentlichen Bewusstsein wach zu halten, schlägt die Verwaltung vor, unabhängig von der Fertigstellung der ehemaligen Baumwollspinnerei die nächste Jury-Sitzung und offizielle Preisverleihung im Rahmen einer Feierstunde im Jahr 2022 durchzuführen.

Gemäß § 9 der Richtlinien beruft der Stadtrat für die Wahl der Preisträgerin bzw. des Preisträgers ein Preisgericht. Dem Preisgericht gehören sowohl Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter als auch Laienpreisrichterinnen und Laienpreisrichter an. In Hinblick auf die erfolgten Kommunalwahlen vom 26.05.2019 sind für die Durchführung einer Jurysitzung die Mitglieder der Jury neu zu besetzen.

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Finanz. Auswirkung

Im Haushaltsplan 2022 sind für die Ausrichtung einer Jurysitzung 1.000 Euro eingeplant. Für die Ausrichtung der Preisverleihung im Rahmen einer offiziellen Feierstunde in der Stadthalle sind in 2022 Finanzmittel in Höhe von 17.000 Euro (davon 10.000 Euro Preisgeld) erforderlich. Die im Haushaltsjahr 2021 eingeplanten Mittel für die AW-Preis-Ausstellung der 19. Preisträgerin, die 2021 nicht verausgabt werden, werden zur Deckung der Kosten auf das Haushaltsjahr 2022 verschoben.

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Anlagen

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