Beschlussvorlage - BV/2021/0704
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Förderprogramm zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Sonderausschuss Corona
|
Vorberatung
|
|
●
(nicht gesetzt)
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadt St. Ingbert beschließt die Einführung eines kommunalen Förderprogrammes zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung.
Die Förderdauer und Förderhöhe wird in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz entsprechend den Richtlinien der „Aktion Wasserzeichen“ festgelegt.
Die Finanzierung erfolgt über die vom Land zur Verfügung gestellten Fördermittel. Die ergänzenden Förderungen für Gründächer und Speicherung und Rückhaltung von Regenwasser werden über vorhandene Mittel finanziert..
Erläuterung
Die neu aufgelegte Richtlinie „Aktion Wasserzeichen" des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes fördert die Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufes, die Fremdwasserentflechtung der Mischwasserkanalisation, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken externe Gewässerschutz- beauftragte sowie gemeindeeigene Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Die Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ wurde erstmal im Jahr 2000 seitens des Ministeriums eingeführt. Mit diesem Programm wurden viele Maßnahmen der Stadt St. Ingbert zur Verbesserung des Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes unterstützt. Ein Bestandteil dieser Richtlinie war auch die Förderung eines städtischen Programmes zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Dieses Förderprogramm der Stadt St. Ingbert hat die Bürger finanziell unterstützt bei der Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Dächern, Bau von Versickerungsanlagen u. a. Vor ca. 4 Jahren wurde die Richtlinie des Ministeriums geändert, so dass dem städtischen Förderprogramm durch das Ministerium keine neuen Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden konnten. Das städtische Programm kann jedoch bis heute fortgeführt werden da noch Fördergelder aus den vorhergehenden Jahren zur Verfügung stehen.
Seitens des Ministeriums wird es nun zu einer Neuauflage der Förderung kommen. Kommunen, die zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung eigene Förderprogramme zur Regenwasserrückhaltung bzw. zur Versickerung führen, werden im Rahmen dieser Richtlinie gefördert. Die Laufzeit der kommunalen Förderprogramme sollte sich vom Zeitpunkt der Antragstellung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erstrecken. Die maximale Jahreszuwendung beträgt für die saarländischen Kommunen 3,00 € je Einwohner. Dies bedeutet für die Stadt St. Ingbert bei einer derzeitigen Einwohnerzahl von ca. 35.427 Einwohner (Hauptwohnsitz, Stand 31.12.2019) eine jährliche Zuwendung von ca. 106.000 €.
Die Förderung soll in erster Linie direkt den Bürgern zu Gute kommen, gemeindeeigene Maßnahmen sind ebenfalls förderbar. Als Mindestanteil für die Förderung von privaten Maßnahmen soll gemäß Richtlinie 50% der Fördersummen entsprechend vorgesehen werden, solange entsprechender Nachfragebedarf besteht.
Auf Grundlage der Musterrichtlinie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurde die vorhandene städtische Förderrichtlinie (siehe Anhang) überarbeitet und angepasst.
Das bereits vorhandene Förderprogramm wurde seit dem Jahr 2000 mehrfach angepasst und optimiert. Dabei hat sich gezeigt, dass es notwendig ist die Förderhöhen pro Antrag zu begrenzen. Diese Begrenzungen sind in der Anlage aufgeführt. Des Weiteren ist es auch für das Mikroklima und die Regenwasserrückhaltung sinnvoll die Umwandlung von Dächer in Gründächer zu fördern auch wenn diese eine Verbindung zum Abwassernetz besitzen.
Für die Speicherung und Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen würde es durch die Förderrichtlinien des Ministeriums nur zu einer Bezuschussung von 66€ pro m3 Speichervolumen kommen. Die Fördersätze im städtischen Programm sehen schon seit dem Jahr 2007 eine Förderung von 200€ pro m3 vor.
Grundsätzlich wird das „Kommunale Förderprogramm zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung“ über die oben aufgeführten Landesmittel finanziert. Für die ergänzenden Förderungen zur Umwandlung von Dächer in Gründächer und die erhöhte Bezuschussung von Speicherung und Rückhaltung von Regenwasser in Zisternen stehen noch Fördermittel aus vergangenen Jahren von ca. 140.000€ zur Verfügung. Eine ausreichende Finanzierung der ergänzenden Förderungen für die Laufzeit des vom Land geförderten Programmes ist somit gegeben.
Anlage
Kommunales Förderprogramm - Richtlinien
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
410,2 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
246,8 kB
|
