Beschlussvorlage - BV/2021/0688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Mittel bei Buchungsstelle 1.1.11.02/1371.783050 MINT-Campus/Gestaltung Freianlagen (Baumaßnahme) in Höhe von

 

100.000,00 €

 

werden zugunsten der Buchungsstelle 1.1.11.02/1355.783050 MINT-Campus/Herrichtung Laborgebäude für SFTZ (Baumaßnahme) umgewidmet.

 

2. Der Anpassung des Planerhonorars der ARGE KKI aufgrund veränderter Bauleistungen und damit verbundenen Planungsleistungen im Bauablauf wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Bei der Baumaßnahme Neubau des SFTZ wird eine Honoraranpassung aufgrund veränderter Baukosten erforderlich, die als Grundlage für das Planerhonorar dienen.

Die ARGE-Planung wurde nach einem VGV- Verfahren (europaweite Ausschreibung) im Wettbewerb beauftragt. Nach der Beauftragung der ARGE KKI erfolgte aus gegebenem Anlass eine Standsicherheitsüberprüfung des Gebäudes. Dies führte zu einem ersten Baustopp infolge erheblicher und im Voraus nicht absehbarer Mängel, da der Bestand nicht nach den vorliegenden statischen Unterlagen ausgeführt war, damit einhergehend erheblichen zusätzlichem Planungs- und Abstimmungsaufwand sowie mehrere Fortschreibungen des Bauzeitenplans.  

Im Rahmen der HU-Bauplanung festgelegte Grundlagen mussten neu erfasst und bewertet werden. U. a. erfolgte auch die Anpassung von Brandschutzmaßnahmen, SiGeKo-Leistungen, sowie der haustechnischen Ausführungsplanung und damit Verzögerungen bei Ausschreibung und Vergabe.

Nicht unerhebliche Kostensteigerungen, der Marktsituation geschuldet, bei der Vergabe der Bauleistungen mit teilweise Aufhebung und Neuausschreibung, bzw. geringem Interesse seitens des Handwerks führten zu Überlegungen zu alternativen Ausführungsmöglichkeiten zur Kostenreduzierung. (u. a. Aufzugsschacht in Stahlbeton anstelle Stahlkonstruktion).

Ein weiterer Baustopp im UG und der weiteren Rohbaumaßnahmen zur Errichtung des Aufzugschachtes von 6 Monaten war erforderlich, bedingt durch einen Grundwasseranstieg, dessen Ursache bis heute nicht klar zu definieren ist. 

Eine weitere Störung erfolgte durch nicht kartierte Leitungen im Baufeld die verlegt werden mussten. Jedoch durch den Grundwasseranstieg konnte dies nur nach vorherigen Sicherungsmaßnahmen erfolgen.

Die Sicherung der Baugrube mittels Spundwänden sowie der Einbau eines Pumpenschachtes für die erforderliche Wasserhaltung hatte auch Bauverzögerungen zur Folge.

Eine komplette Änderung des Bauablaufs musste geplant und durchgeführt werden. Insbesondere davon betroffen waren der Aufzugschacht inkl. der techn. Anlagen, Gerüstbau, Fensterbau, Außenputzarbeiten, Blitzschutz und die Außenanlagen.

Die Honoraranpassung für die ARGE KKI ist somit gerechtfertigt, da sich der Umfang der beauftragten Leistungen und somit auch der Kosten verändert haben. Nach HOAI 2013 §10 Abs.1 und §10 Abs.2 ist die Vorgehensweise anzuwenden. 

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Umwidmung der Mittel in Höhe von 100.000,- € wird die Finanzierung für die Planungsleistung der ARGE KKI gesichert.

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Anlagen

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