Beschlussvorlage - BV/2021/0685
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeptvergabe Pfarrgasse 9 und 11 a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Mitte
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Sonderausschuss Corona
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.06.2021
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Erläuterung
Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt im Rahmen der wohn- und städtebaulichen Entwicklung die Realisierung von innerstädtischem Wohnraum. Vor diesem Hintergrund sollen die Grundstücksflächen im Bereich der Pfarrgasse 9 und 11 a, die sich in städtischem Eigentum befinden, einer Wohnnutzung mit ggf. ergänzenden Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschossbereich zugeführt werden.
Geplant ist, das bestehende Haus Pfarrgasse 9 zurückzubauen und eine Neubebauung der gesamten Baulücke somit auch Pfarrgasse 11 a zu erreichen. Dies soll unter der Maßgabe, dass das rückwärtige Wohnhaus (Pfarrgasse 11) sowie die Stellplätze weiterhin über eine Zufahrt erreichbar bleiben, erfolgen.
Für die rückwärtigen Grundstücke des Bereiches Pfarrgasse 9 bis 11 a sind verschiedene Baulasten eingetragen, u. a. drei Stellplätze für die Blieskasteler Straße 32. Ferner befinden sich öffentliche Stellplätze in diesem Bereich. Daher ist noch abschließend zu klären, welche der rückwärtigen städtischen Flächen veräußert werden sollen.
Verfahren:
Seitens der Verwaltung wird die Durchführung einer Konzeptvergabe vorgeschlagen. In diesem Verfahren soll der beste städtebauliche und architektonische Entwurf zur Entwicklung dieses Standortes gefunden werden. Ziel ist die Erlangung städtebaulicher und architektonischer Konzepte samt Kaufpreisangeboten für die Grundstücke der Pfarrgasse 9 und 11 a.
Es soll ein Investor gefunden werden der die Flächen erwirbt und nach den Vorgaben eines Bebauungskonzeptes, das Teil der Bewerbung/des Angebotes ist, bebaut und mit den der Zielsetzungen der Stadt entsprechenden Nutzungen belegt.
Die Konzeptvergabe soll als nicht offenes Investoren- und Architektenauswahlverfahren beschränkt ausgeschrieben werden. Die Stadt beabsichtigt die Grundstücke „Pfarrgasse 9 und 11 a“ an denjenigen Bewerber zu veräußern, der das am besten geeignete Bebauungskonzept anbietet. Ziel ist ein qualitativ hochwertiges Wohnkonzept, das insbesondere auch den Nachhaltigkeitsaspekt berücksichtigt. Das Konzept soll in die Zuschlagsentscheidung zu 70 % eingehen. Der angebotene Kaufpreis soll zu 30 % eingehen.
Für die Konzeptvergabe sollen drei geeignete Bewerbergemeinschaften ausgewählt werden, die zur Angebotsabgabe und Konzepterarbeitung aufgefordert werden. Eine der Voraussetzungen für die Eignung soll sein, dass die Planungsleistungen von einem in einer Architektenkammer eingetragenen Architekten zu erbringen sind.
Die Bearbeitungsphase der Konzepte soll anonym durchgeführt werden, in einem sogenannten 2-Umschlagverfahren.
Dieses Verfahren soll von einem Bewertungsgremium begleitet werden.
Die Bewertung soll anhand qualitativer Kriterien erfolgen, wobei, wie oben bereits erwähnt das Konzept eine Gewichtung von 70 % und der Kaufpreis eine Gewichtung von 30 % erhalten soll. Das Gremium soll sich in einer offenen Diskussion mit den eingereichten Konzepten auseinandersetzen und eine Vergabeempfehlung aussprechen.
Mit einem Gewinner des Auswahlverfahrens wird ein Kaufvertrag mit zugehöriger Bauverpflichtung auf Grundlage des eingereichten Konzeptes abgeschlossen. Die Verhandlungen beginnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Ob eine externe juristische Begleitung des Verfahrens erforderlich ist, muss noch geklärt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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1,8 MB
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3
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öffentlich
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250,2 kB
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