Beschlussvorlage - BV/2021/0702
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Ermächtigung der Verwaltung zur Auftragsvergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Sonderausschuss Corona
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.06.2021
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Beschlussvorschlag
Befristet bis 30.09.2021 wird die Verwaltung in Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrates ermächtigt,
a)
ohne Wertgrenze Aufträge zu vergeben sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Der Auftrag liegt im Rahmen der im Haushaltsjahr 2021 bereitstehenden Mittel
• Es sind keine Verschiebungen von Deckungsmitteln erforderlich
• Die Rechnungsprüfung stimmt der Vergabe zu
b)
den Verzicht bei bestehenden Vorkaufrechten zu erklären
Der Stadtrat wird in der nächstmöglichen Sitzung über erfolgte Vergaben bzw. Verzicht auf Vorkaufsrechte informiert.
Erläuterung
In den vergangenen Monaten hatte der Stadtrat im Rahmen der besonderen Regelungen in Corona-Zeiten die Auftragsvergabe unterbestimmten Voraussetzungen auf die Verwaltung delegiert. Bisher hat sich diese Regelung als Erleichterung in der Arbeit der Verwaltung erwiesen, da die Terminzwänge weniger wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Delegation unter bestimmten Voraussetzungen, jedoch ohne Wertgrenze, bis 30.09.2021 fortzusetzen.
So kann ggfs. auf einen Ferienausschuss (§36 GO Stadtrat) verzichtet und im Sommer/Herbst anstehende Vergaben flexibler bearbeitet werden. Auch hinsichtlich der Überarbeitung der Geschäftsordnung ist eine Anhebung der Wertgrenzen angedacht – eine Änderung, die auch im Zuge der Organisationsuntersuchung empfohlen wird.
Der zweite Punkt betrifft die Nichtausübung von Vorkaufsrechten. Es ist nicht abzusehen, ob und wann entsprechende Anfragen seitens des Notariats eingehen. Die zu beachtenden Fristen könnten dann eine Sitzung in der Ferienzeit notwendig machen. Daher soll die Nichtausübung in der Zeit bis 30.09.2021 ebenfalls auf die Verwaltung delegiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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87,8 kB
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