Beschlussvorlage - BV/2021/0663

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Beratungsfolge

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Erläuterung

In den städtischen Einrichtungen werden derzeit im Bereich der Kindergartenkinder drei verschiedene Betreuungsformen angeboten:

 

  1. Regelbetreuung, Beitrag z.Zt. 76, -- Euro (bis 13.00 Uhr)
  2. Regel-Plus-Betreuung bzw. Kurze Ganztagesplätze, Beitrag z.Zt. 89, -- Euro (bis 14.00 Uhr incl. Mittagsverpflegung)
  3. Tagesbetreuung/Ganztagesplätze, Beitrag z.Zt. 127, -- Euro (bis 17.00 Uhr incl. Mittagsverpflegung)

 

Die Beitragsgebühr der jeweiligen Betreuungsform wird unter Zugrundelegung der Personalkosten berechnet. Die Personalkosten werden durch Zuschüsse vom Land und Kreis, durch Beiträge der Erziehungsberechtigten und durch Eigenleistung des Trägers (10%) gedeckt.

 

Die bisher angebotenen Regel-Plus-Plätze wurden von den Familien gerne angenommen. Da sich die familiäre und berufliche Situation der Eltern in den letzten Jahren allerdings verändert hat, ist der Bedarf an Ganztagsplätzen gestiegen und die Betreuungsform der Regel-Plus-Plätze wird nicht mehr so stark nachgefragt. Auch die katholischen Einrichtungen haben ihre Betreuungsangebote dahingehend angepasst und bieten nur noch eine geringe Zahl an Regelplätzen und überwiegend Ganztagesplätze an (Beispiel Kita Herz Jesu, Hassel: von 61 Kindergartenplätze werden 49 als Ganztagsplätze angeboten). Kurze-Ganztagesplätze werden in den 35 Kath. Einrichtungen nur noch in ca. 6-7 Einrichtungen angeboten; überwiegend im ländlichen Bereich.

 

Lt. Rücksprache mit dem Kreisjugendamt und dem Landesjugendamt soll in der Kita-Landschaft eine klare Struktur zum Thema Betreuungszeiten geschaffen werden. Nach deren Einschätzung ist es sinnvoll, nur noch zwei unterschiedliche Betreuungsformen anzubieten. Das Anbieten von mehreren individuellen Betreuungsformen unter Berücksichtigung aller Bedürfnisse der Eltern birgt immer ein höheres Risiko den Kita-Alltag zu strukturieren und somit den pädagogischen Auftrag umzusetzen.

 

Regel-Plus-Plätze haben aus KiTa-Sicht folgende Nachteile: Die Regel-Plus-Kinder sind wie die Ganztageskinder über Mittag komplett anwesend, erfahren die gleiche Betreuung (Mittagessen, Schlafen/Ruhen) und werden dann um 14.00 Uhr abgeholt was eine enorme Unruhe in das KiTa-Geschehen bringt. Oftmals müssen die Kinder aus der Mittagsruhe geweckt werden, damit sie bis 14.00 Uhr abholbereit sind. Die Regelkinder werden um 13.00 Uhr abgeholt. In der Zeitspanne ab 13.00 Uhr bis zur Abholzeit um 14.00 Uhr können oft keine gesonderten pädagogischen Angebote für die noch anwesenden Kinder gemacht werden, da diese Angebote dann durch das Abholen der Kinder um 14.00 Uhr wieder unterbrochen werden.

 

Auch wird in einigen Einrichtungen um 14.00 Uhr ein kleiner Imbiss für die Ganztageskinder angeboten, an dem die Kinder der Regel-Plus-Plätze auch gerne teilnehmen möchten, dies aber nicht mehr dürfen.

 

Der in dieser sensiblen Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr entstehende personelle Mehraufwand wird im Personalschlüssel nicht gesondert berücksichtigt. Erfahrungsgemäß bleiben nicht alle Ganztageskinder bis zum Betreuungsende in der Einrichtung, so dass die Randzeiten weniger personalisiert werden müssen und die Dienstpläne so gestaltet werden können, dass in der Mittagszeit mehr Personal eingesetzt werden kann.

 

Die Kurzen Ganztagesplätze werden in der Regel von Eltern angenommen, bei denen ein Elternteil einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht. Die Einhaltung der Abholzeit bis 14.00 Uhr kann oft nur sehr schwer umgesetzt werden. Eine Betreuung in einem Ganztagesplatz würde hier einen gewissen Puffer mit sich bringen, welcher mit einem relativ geringen finanziellen Mehraufwand für die Eltern zu realisieren wäre.

 

Krippenplätze werden nur als Ganztagesplätze angeboten. Kinder die von der Krippe in den Regelbereich wechseln benötigen daher in der Regel ebenfalls einen Ganztagesplatz, da sich die familiäre Situation darauf abgestimmt hat.

 

Bei der Beantragung der Betriebserlaubnis der KiTa Rentrisch im Juni 2020 wurde mit dem Landesjugendamt immer wieder zwischen den Beteiligten kommuniziert, dass die bisherigen Regel-Plus-Plätze auslaufen sollen. Da zur Eröffnung der KiTa noch Regel-Plus-Plätze vergeben waren, wurden diese auch in der neuen Betriebserlaub aufgeführt. Da allerdings mehr Ganztagesplätze benötigt wurden, wurden auch teilweise Regel-Plus-Plätze als Ganztagesplätze vergeben.

 

In der Betriebserlaubnis für die Kita Oberwürzbach vom März 2021 wurden diese Regel-Plus-Plätze, entgegen der Vorgehensweise im Juni 2020 bei der Kita Rentrisch, vom Landesjugendamt nicht mehr explizit ausgewiesen. Derzeit noch belegte Regel-Plus-Plätze können bis zum Schuleintritt der Kinder dennoch bestehen bleiben. 

 

In der Betriebserlaubnis der KiTa Luitpold sind keine Regel-Plus-Plätze aufgeführt. Da diese Betreuungsform allerdings in den anderen städtischen Einrichtungen angeboten werden, wurden auch dort, auf besonderen Wunsch von Eltern, derzeit zwei Betreuungsverträge dahingehend abgeschlossen.

 

In der KiTa Rohrbach ist ebenfalls der Bedarf an Ganztagesplätzen gestiegen.

 

Aus der beigefügten Aufstellung wird deutlich, dass Regel-Plus-Plätzen nicht mehr so stark nachgefragt werden. Für das KiTa-Jahr 2021/2022 gibt es lediglich 10 Anmeldungen für diese Betreuungsform.

 

Unter Berücksichtigung aller Aspekte und um eine einheitliche Regelung in den städtischen Einrichtungen zu haben, schlägt die Fachabteilung vor, ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 keine Regel-Plus-Plätze mehr anzubieten. Die derzeit noch belegten Plätze sollen auslaufen und künftig durch die Änderung der Betriebserlaubnis bedarfsorientiert in Regel- oder Ganztagesplätze umgewandelt werden.

 

Die derzeit angebotenen Regel-Plus-Plätze werden überwiegend von berufstätigen oder selbstständigen Eltern in Anspruch genommen. Mit einer Betreuung bis 14.00 Uhr können sie ihren Berufs- bzw. Familienalltag einfacher gestalten. Die Lehrerschaft bildet hier den größten Anteil. Die familiäre Philosophie ist darauf abgestellt, dass das Kind bis 14.00 Uhr versorgt ist und danach von den Eltern betreut wird.

 

Ein weiterer Grund zur Umwandlung der Regel-Plus-Plätze in Ganztagesplätze in den Einrichtungen liegt darin, dass durch den Krippenausbau in den letzten Jahren der Bedarf an Ganztagessplätzen im KitaBereich gestiegen ist. Die Familien haben ihre berufliche Situation dahingehend abgestimmt, dass das Kind in der Krippe ganztägig betreut wird. Auch nach dem Wechsel in den Regelbereich wird die Ganztagesbetreuung benötigt. Bisher konnten wir auch allen Kindern nach dem Wechsel von der Krippe in den Regelbereich in der gleichen Einrichtung einen Betreuungsplatz anbieten, was aber immer schwieriger wird, da grundsätzlich der Bedarf an Ganztagesplätzen gestiegen ist.

 

Auch konnte im vergangenen Jahr festgestellt werden, dass berufstätige Eltern deren Kinder ganztagesbetreut werden die pandemiebedingten Änderungen im Berufsalltag besser abfangen konnten. Arbeitszeiten hatten sich verändert, durch Homeoffice und Videokonferenzen wurden Termine in den Nachmittagsbereich verlegt etc. Auf diese Veränderungen konnten Eltern mit Ganztagesbetreuung flexibler reagieren und die Betreuung der Kinder musste nicht von den Großeltern oder anderen Familienangehörigen übernommen werden.

 

Die Inanspruchnahme eines Ganztagesplatzes bedeutet nicht, dass das Kind auch bis zum Ende der Betreuungszeit in der Einrichtung bleiben muss. Die Abholzeit kann durch die Eltern flexibel gestaltet werden. Ganztagesplätze sind ein Angebot von höchster Flexibilität.

 

Diese Flexibilität kann durch einen finanziellen Mehraufwand von derzeit 38,-- Euro genutzt werden. Finanzielle Aspekte spielen bei der Auswahl der Betreuungsform kaum eine Rolle. Die Regel-Plus-Plätze werden überwiegend von Selbstzahlern in Anspruch genommen.

 

Familien mit Unterstützungsleistungen fragen kaum nach Regel-Plus-Plätzen nach. Deren Beiträge werden in der Regel vom Kreis übernommen, so dass diese Familien meist Ganztagesplätze in Anspruch nehmen wollen.

 

Alle Einrichtungsleitungen haben festgestellt, dass die Nachfrage nach den Regel-Plus-Plätzen rückläufig ist und der Bedarf an Ganztagesplätzen steigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Umwandlung der Plätze in Ganztagesplätze oder in Regelplätze (bedarfsorientiert) wird sich der Personalschlüssel erhöhen bzw. reduzieren.

Beispiel Rentrisch: Umwandlung 10 Regel-Plus-Plätze in Ganztagesplätze;

ca. 20 Stunden müssen zusätzlich personalisiert werden. Die Stadt trägt 10% der Personalkosten als Eigenleistung.

Voraussichtliche Kosten in 2021 ca. 1.500€; ab 2022 jährlich ca. 3.500€ je nach Eingruppierung

 

Die Finanzierung erfolgt über den Deckungskreis 1100 Zahlungswirksame Aufwendungen Teilhaushalt 11 – Integration

 

In künftigen Haushaltsplänen werden die aktuellen Personalkosten berücksichtigt.

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Anlagen

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