Beschlussvorlage - BV/2021/0698

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Auszahlung des Zuschusses zur Windelentsorgung für Babys wird künftig als Einmalzahlung gewährt.

Reduzieren

Erläuterung

Bislang erhalten Eltern auf Antrag einen Zuschuss zur Windelentsorgung für Babys ab Geburt bzw. Zuzug bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres. Anschließend erhalten die Antragsteller einen Brief über den Antragseingang und die zu erwartenden Zahlungen. Der Betrag in Höhe von 8,50 Euro pro Monat wird immer im Folgejahr ausgezahlt. Für jedes Jahr des Zuschusses wird ein Bescheid erteilt.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, den Zuschuss nach Vollendung des 2. Lebensjahres in einer Summe auszuzahlen (max. 24 Monate x 8,50 €, bei Zu- oder Wegzug entsprechend anteilig). Es wäre dann nur noch ein Bescheid erforderlich.

 

Durch diese Umstellung könnte der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden. Außerdem bekämen die Familien so nicht nur bei Geburt eine Förderung (Begrüßungsgeld) sondern auch nach Vollendung des 2. Lebensjahres.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...