Information - INFO/2021/0309

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Abteilung Ordnung teilt mit:

 

Kontrolle von LKW-Durchfahrverboten durch die Ortspolizeibehörde

Verschiedentlich wurde in Ortsräten der Wunsch geäußert, dass die hiesige Ortspolizeibehörde innerhalb des Stadtgebietes nicht nur Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen, sondern auch ein etwaiges LKW-Durchfahrverbot kontrollieren soll. Nachdem die technischen Voraussetzungen hierfür durch die kürzlich erfolgte Anmietung einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage ("Blitzer-Anhänger") gegeben sind, wurde das Ansinnen an das Innenministerium als zuständige Fachaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Das Ministerium hat mitgeteilt, dass sich die Befugnis zur Verkehrsüberwachung nach § 80 Absatz 4 des Saarländischen Polizeigesetzes nur auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Halt- und Parkverstöße) sowie auf die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften erstrecke.

Wegen dieser eindeutigen rechtlichen Vorgabe hat das Ministerium keine Möglichkeit gesehen, dass die Ortspolizeibehörden die Ermittlung von Verstößen gegen LKW-Fahrverbote wahrnehmen können.

 

 

Abteilung Verkehr teilt mit:

Folgende Stellungnahme zu TOP:  Kontrolle Lkw-Durchfahrtsverbot

Die Stadtverwaltung hat im Zeitraum 27.01.2021 bis 12.02.2021 mit Hilfe der Blackbox eine verdeckte Messung durchgeführt.

Die wesentlichen Erkenntnisse sind dem beigefügten Vermerk zu entnehmen.

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Anlagen

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