Information - INFO/2021/0291
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunales Förderprogramm zur dezentralen Niederschlagsbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
- Beteiligt:
- Eigenbetrieb Abwasser (EBA)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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29.04.2021
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Erläuterung
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes hat die Stadt St. Ingbert über neue Förderprogramme informiert welche in Kürze aktiviert werden sollen.
Die neuaufgelegte Richtlinie „Aktion Wasserzeichen" fördert, mit dem Ziel der Verbesserung der Gewässergüte und des Wasserkreislaufes, die Fremdwasserentflechtung der Mischwasserkanalisation, die Aufrüstung und Ertüchtigung von Kläranlagen, die messtechnische Erfassung von Entlastungsbauwerken externe Gewässerschutz- beauftragte sowie gemeindeeigene Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Die Richtlinie „Aktion Wasserzeichen“ wurde erstmal im Jahr 2000 seitens des Ministeriums eingeführt. Mit diesem Programm wurden viele Maßnahmen der Stadt St. Ingbert zur Verbesserung des Gewässerschutzes und des Grundwasserschutzes unterstützt. Ein Bestandteil dieser Richtlinie war auch die Förderung eines städtischen Programmes zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung.
Dieses Förderprogramm der Stadt St. Ingbert hat die Bürger finanziell unterstützt bei der Entsiegelung von Flächen, Begrünung von Dächern, Bau von Versickerungsanlagen u.a. Vor ca. 4 Jahren wurde diese Richtlinie geändert, so dass dieses Förderprogramm nicht mehr finanziert werden konnte. Das städtische Programm kann jedoch bis heute fortgeführt werden da noch Fördergelder aus den vorhergehenden Jahren zur Verfügung standen. Eine aktive Bewerbung dieser Fördermöglichkeiten hat jedoch nicht mehr stattgefunden.
Seitens des Ministeriums wird es nun zu einer Neuauflage dieser Förderung kommen. Kommunen, die zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung eigene Förderprogramme zur Regenwasserrückhaltung bzw. zur Versickerung führen, werden im Rahmen dieser Richtlinie gefördert. Die Laufzeit der kommunalen Förderprogramme sollte sich vom Zeitpunkt der Antragstellung über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erstrecken. Die maximale Jahreszuwendung beträgt für die saarländischen Kommunen 3,00 € je Einwohner. Dies bedeutet für die Stadt St. Ingbert bei einer derzeitigen Einwohnerzahl von ca. 35.427 Einwohner (Hauptwohnsitz, Stand 31.12.2019) eine jährliche Zuwendung von ca. 106.000 €.
Die Förderung soll in erster Linie direkt den Bürgern zu Gute kommen, gemeindeeigene Maßnahmen sind ebenfalls förderbar. Als Mindestanteil für die Förderung von privaten Maßnahmen soll gemäß Richtlinie 50% der Fördersummen entsprechend vorgesehen werden, solange entsprechender Nachfragebedarf besteht. Die Musterrichtlinie für kommunale Förderprogramme, wird gerade seitens des Ministeriums erarbeitet, die entsprechenden Abstimmungen mit der Stadt St. Ingbert sind in Durchführung.
