Information - INFO/2021/0290

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverwaltung hat im März die Unterschriften bezüglich der Petition gegen die Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B entgegengenommen.

Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 07.12.20 beschlossen. Das Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 24.02.21 den Doppelhaushalt 2021/2022 in der vorgelegten Form genehmigt.

Eine Änderung wäre demzufolge nur noch durch die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes möglich.

Eine Rücknahme der Erhöhung bedürfte die Vornahme von Einsparungen in einer Größenordnung von 2,2 Mio. €. Hierzu wäre eine drastische Einschränkung beim städtischen Leistungsspektrum vorzunehmen.

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