Beschlussvorlage - BV/2021/0609

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Verkauf der in den Erläuterungen aufgeführten, nicht mehr benötigten Altfahrzeuge des Städtischen Betriebshofes zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis wird gemäß § 35 Nr. 17 i. V. m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

 

 

  1. Mercedes – Benz 814, Lkw - Kipper

2.  Renault Kangoo, geschlossener Kasten

3.  Faun Viajet 5, Großkehrmaschine

4.  Renault Kangoo, geschlossener Kasten

5.  Mercedes-Benz Sprinter, Pritschenwagen

6.  Deutz Ackerschlepper

7.  Ford Transit, geschlossener Kasten

 

Reduzieren

Erläuterung

Die im Beschluss aufgeführten Altfahrzeuge des Städtischen Betriebshofes wurden durch Ersatzbeschaffungen bereits ersetzt bzw. werden in diesem Jahr ersetzt.

 

Die Fahrzeuge sollen im Rahmen einer Versteigerung auf der Plattform "Zollauktion.de" veräußert werden.

 

Die Fahrzeuge sind teilweise nicht mehr fahrbereit (verunfallt, gravierende technische Mängel, ohne TÜV).

 

Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i. V. m.

§ 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann ist nicht festgesetzt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Es wird mit einem Erlös von 20.000 bis 30.000 Euro gerechnet.

Die dabei erzielten Erlöse werden als Einnahmen beim Produkt -Bauhof Betrieb- in den Haushalt eingestellt.

 

 

 

 

Anlage

Aufstellung der zu versteigernden Fahrzeuge

Reduzieren

Anlagen

Loading...