Beschlussvorlage - BV/2021/0661

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung in Vorbereitung einer möglichen Eigentumsübertragung mit der DB Netz AG notwendige Planungsleistungen für den möglichen Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke in der "Au" zu vergeben.

Die Planungsleistungen dienen zur Erstellung einer HU-Bau (LP1-LP3), welche als Grundlage zur Prüfung einer Förderfähigkeit dient.

 

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Erläuterung

Die Brücke in der Au kann seit geraumer Zeit gemäß Schließungsverfügung der Bahn nicht genutzt werden. Grund ist deren mangelnde Verkehrssicherheit. Bei einer Überprüfung hat sich herausgestellt, dass Brückenteile von Pilz befallen sind. Eine Reparatur ist grundsätzlich möglich, allerdings verbleibt das Risiko einer späteren erneuten Schließung und Beseitigung wegen Pilzbefall. Für eine Übertragung sind daher wesentliche Fragen nicht geklärt. Um eine zukunftsfähige Lösung zu erreichen, wird der Neubau durch eine pilzfreie Brücke angestrebt.

Da die Brücke in der Bevölkerung als Fußgänger- und Radfahrerbrücke eine große Bedeutung genießt und wichtige Naherholungsräume von Rohrbach und St. Ingbert miteinander verbindet, ist für die Stadt St. Ingbert wichtig, diese dauerhaft ohne größere Folgekosten den Bürgern zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck möchte die Verwaltung prüfen, ob und in welcher Höhe bei einem erforderlichen Neubau Fördergelder generiert werden können. Hierzu werde vom potentiellen Fördergeber eine entsprechende Grobkostenschätzung der Gesamtmaßnahme inklusive der Planungskosten benötigt. Aus Sicht der Verwaltung ist hierfür eine Vergabe von Planungsleistungen an ein noch zu benennendes Fachbüro notwendig. Erst mit einer soliden Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme und einer vorhandenen Aussicht auf Förderung eines möglichen Neubaus ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll einer Eigentumsübertragung mit der DB Netz AG zuzustimmen und gleichzeitig der angespannten finanziellen Situation der Stadt St. Ingbert Rechnung zu tragen. Aus Sicht der Verwaltung ist hierfür das beschleunigte Verfahren einer vorzeitigen Auftragsvergabe von Planungsleistungen ohne Beschluss des zuständigen Fachausschusses ohne Erlangung von Eigentum am Brückenbauwerk angemessen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Da im aktuellen Haushalt 2021/2022 für das Projekt "Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke in der Au" keine Mittel bereitstehen, muss die Finanzierung über Deckungsmittel aus dem Geschäftsbereich 6 erfolgen.

 

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