Beschlussvorlage - BV/2021/0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung des förderrechtlichen Abschlusses des Sanierungsgebietes St. Ingbert Mitte im Rahmen des Städtebauförderprogrammes Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (S+E) ein geeignetes Fachbüro mit der Bearbeitung zu beauftragen.

 

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Erläuterung

Die Stadt St. Ingbert ist seit 1981 in das Förderprogramm S+E (Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen) aufgenommen und wurde von Bund und Land durch Fördermittel von rund 3,6 Mio € bezuschusst.

Durch den Stadtratsbeschluss im Jahr 1981 wurde das "Sanierungsgebiet Innenstadt von St. Ingbert" förmlich festgelegt. In der Folge wurde der räumliche Geltungsbereich im Rahmen zweier Stadtratsbeschlüsse im Jahr 1984 und 1994 erweitert. Das Gebiet hat heute eine Größe von ca. 7,33 ha und umfasst im Wesentlichen die innerstädtischen Bereiche im engeren und teilweise erweiterten Umfeld der Kaiserstraße und Teile der Poststraße. Die genaue Abgrenzung des jetzigen Umfangs ist der Plandarstellung in Abb. 1 zu entnehmen.

 

Das Förderprogramm wurde 2012 geschlossen, eine Förderung von neuen Maßnahmen konnte danach nicht mehr erfolgen, lediglich eine Abarbeitung der noch laufenden Maßnahmen. In St. Ingbert war die Sanierung seinerzeit im Wesentlichen abgeschlossen.

 

Nun drängt der Bund darauf, die Maßnahmen letztendlich abzurechnen. Mit dem Fördermittelgeber, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MfIbS), ist die Gesamtmaßnahme bis zum 31.12.2021 schlusszurechnen. Im Rahmen dieses förderrechtlichen Abschlusses ist eine Kosten-Finanzierungsübersicht aufzustellen. Hierfür sind alle sanierungsbedingten Einnahmen und Ausgaben zusammenzustellen. Der Grundstücksverkehr ist abzubilden und ein Schlussbericht zu verfassen.

 

Da es sich bei der Ausarbeitung der Schlussabrechnung um ein förderrechtlich spezifisches Fachgebiet handelt, soll hierzu ein geeignetes Büro beauftragt werden. Insbesondere aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ist die Beauftragung eines Büros mit Erfahrung in der Schlussabrechnung erforderlich.

 

Hierfür wurden folgende Fachbüros um die Abgabe eines Honorarangebotes gebeten.

1. DSK GmbH, Wiesbaden

xxxxxxxxxx € brutto

2. GIU mbH, Saarbrücken

xxxxxxxxxx € brutto

3. Kommunalentwicklung Kempf, Blieskastel

xxxxxxxxxx €

Die interne Kostenschätzung wird auf einen Betrag von ca. 30.000 € netto kalkuliert.

Abb. 1: Abgrenzung Sanierungsgebiet (inkl. der Erweiterungen) und Verortung der Maßnahmen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten sind im Haushalt 2021/22 nicht aufgeführt, sind aber im Deckungskreis des Geschäftsbereichs 6 Stadtentwicklung und Bauen vorhanden. Auf der Buchungsstelle 5.1.10.02.552500 - Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben - stehen noch ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

 

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