Beschlussvorlage - BV/2021/0640
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf eines Fahrzeuges (Opel Corsa)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Thea Holzer
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.04.2021
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Erläuterung
Bei dem im Beschluss aufgeführte Altfahrzeug (Erstzulassung 27.08.1997) konnte aufgrund erheblicher Mängel keine TÜV-Abnahme erfolgen. Unabhängig von den festgestellten Mängeln stehen weitere Reparaturen von Verschleißteilen an, die im Verhältnis zur Laufzeit des Fahrzeuges finanziell nicht darstellbar sind. Das im Jahre 1997 angeschaffte Fahrzeug ist abgeschrieben und weist einen Restbuchwert von 1 € aus.
Das Fahrzeug soll nun über geeignete Portale im Internet (z. B. zoll-auktion.de oder Auktionsportal Vebeg-Verwertungsgesellschaft des Bundes GmbH) angeboten und zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis veräußert werden.
Nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (§ 35 Nr. 17 i. V. m. § 95 Abs. 3) ist die Verfügung über Gemeindevermögen eine vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Eine Wertgrenze, unterhalb derer der Erwerb von Vermögensgegenständen und die Verfügung über Gemeindevermögen übertragen werden kann, ist nicht festgesetzt.
