Antragsvorlage - AN/2021/407
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Radwege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Oberwürzbach
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Kenntnisnahme
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25.03.2021
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Erläuterung
OV Schaar die SPD und die CDU Ortsratsfraktion haben um Aufnahme des Tagesordnungspunktes gebeten.
Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.03.2021
Radwege von und nach Oberwürzbach bzw. in Oberwürzbach
- Sachstand der Entwurfsplanung des LfS für die L 235 Rittermühle Richtung Hassel bzw. L 111
Dem LfS liegen aktuell zwei unterschiedliche Entwürfe für die Radwegeführung vor. Zum einen wird eine talseitige Führung betrachtet und zum anderen einen hangseitigen Verlauf. Zusätzlich wird der Knotenpunkt zur L 111 betrachtet.
Beide Entwürfe werden derzeit einer naturschutzfachlichen Bewertung unterzogen, um u.a. die Eingriffserheblichkeit herauszustellen. Hierdurch soll sich eine Vorzugsvariante ergeben. Diese Bewertung erfolgt unter Federführung des LfS.
Sobald eine Vorzugsvariante vorliegt, wird auf Basis derer weiter an der Entwurfsplanung gearbeitet.
- Ist im Rahmen der Gesamtverbesserung des Radwegenetzes in St. Ingbert auch eine Planung für innerhalb der Ortsteile und damit auch für Oberwürzbach, Rittersmühle und Reichenbrunn in Arbeit?
Das Gesamtkonzept wird in der Sitzung am 14.04.2021 behandelt.
Anfrage der SPD-Fraktion vom 11.03.2021
Radwegeverkehrskonzept einschl. Radwegenetz von und nach Oberwürzbach – aktueller Sachstand
- Besteht ggfs. bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, dass ein Vertreter*in des LfS in der OR-Sitzung über die Vorüberlegungen, die in das Konzept einfließen, informiert?
Der LfS hat deutlich gemacht, dass die Teilnahem an Ortsratssitzungen grundsätzlich möglich ist. Hierzu wären entsprechende Anfragen zu stellen.
- Wie gestalten sich die Eigentumsverhältnisse entlang der L235?
Nach Identifikation der Vorzugsvariante können auch die Eigentümerverhältnisse konkret dargestellt werden. Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass die hang- und talseitigen Grundstücke abseits der Straßenparzelle in privater Hand sind.
- Sind ggfs. andere Gemeinden und am besten frühzeitig zu informieren und in die Planungen mit einzubeziehen?
Der LfS teilt mit, dass es im Rahmen solcher Baumaßnahmen üblicher Weise Beteiligungsformate geben wird, bei denen alle betroffenen Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Belange gehört werden. Im konkreten Fall ist anzunehmen, dass neben St. Ingbert auch Blieskastel und Mandelbachtal beteiligt werden.
