Beschlussvorlage - BV/2021/0594
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung und Aufgabenübertragung Sonderausschuss Corona in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Beschlussvorschlag
Liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Infektionen im Saarpfalz-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 - maßgeblich ist die Veröffentlichung der Zahlen auf der Sonder-Internetseite des Saarlandes – treten befristet bis 30.04.2021 folgende Regelungen in Kraft:
- Die Funktionen aller Ausschüsse mit Ausnahme des RPA werden dem HPFA als "Sonderausschuss Corona" übertragen.
- Dem Sonderausschuss werden alle Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen, die nicht nach den Bestimmungen des KSVG dem Stadtrat vorbehalten sind. Die Beschlüsse sind dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben. Die Rechte nach § 41 (1) KSVG eine Stadtratssitzung zu beantragen bleiben unberührt.
- Alle Fraktionsvorsitzenden erhalten die Einladungen zu den Sitzungen.
- Dem Oberbürgermeister wird – bei positiver Stellungnahme des RPA – die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragsvolumen in Höhe von 250.000 € übertragen.
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 25.000 € bereit zu stellen.
- Der Sonderausschuss wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 250.000 € bereit zu stellen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, in Personalangelegenheiten bis Entgeltgruppe 9b auf bis zu zwei Jahren zeitlich befristete Einstellungen vorzunehmen und Arbeitsverträge zu verlängern sowie die Abordnung und Versetzung von Beamten vorzunehmen.
- Für den Fall, dass der Sonderausschuss nicht mehr beschlussfähig ist, wird in Abänderung der GO dem Oberbürgermeister die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen übertragen, sofern die jeweilige Maßnahme im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe festgesetzten Mittel erfolgt.
Die Gremienmitglieder werden unverzüglich per Mail über das Inkrafttreten informiert.
Erläuterung
Um bei einer Verschärfung der Infektionslage die Arbeitsfähigkeit von Rat und Verwaltung zu gewährleisten, sollen der bereits 2020 eingesetzte Sonderausschuss Corona mit gleichen Regelungen und die Aufgabenübertragung an die Verwaltung wiedereingesetzt werden (siehe auch BV/2020/0277).
Die Regelung soll automatisch in Kraft treten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im Saarpfalz-Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Maßgeblich ist die Veröffentlichung der Zahlen auf der Corona-Sonderseite des Saarlandes. Die Gremienmitglieder werden unverzüglich per E-Mail über das Inkrafttreten informiert. Die Regelung ist befristet bis 30.04.2021.
Es soll so vermieden werden, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen erst eine Sondersitzung des Stadtrates einberufen werden müsste um eine solche Regelung zu beschließen. Die Aufgaben des Stadtrats bleiben unberührt und der Rat könnte in seiner Sitzung am 29.04.2021 über eine Verlängerung der Regelung beraten.
Von einer kompletten Aufgabenübertragung auch der dem Stadtrat vorbehaltenen Aufgaben an einen Notausschuss wie es § 51a KSVG ermöglicht, soll derzeit abgesehen werden.
