Beschlussvorlage - BV/2020/0520
Grunddaten
- Betreff:
-
Abweichung von geltender Nutzungs- und Entgeltordnung - Ausnahmeregelung für Vereine, welche das Kulturgut der Stadt und der Stadtteile bewahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Bau- und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.02.2021
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Beschlussvorschlag
Für die Heimatvereine Rohrbach, Hassel, Oberwürzbach und Rentrisch, welche das Kulturgut der Stadt und der Ortsteile bewahren, findet für die Nutzung städtischer Räume zum Zweck der Archivierung, Aufarbeitung und Präsentation der Vereinsunterlagen die Nutzungs- und Entgeltordnung keine Anwendung.
Erläuterung
Der Heimat- und Verkehrsverein Hassel e.V. ist unentgeltlich untergebracht im ehem. Rathaus Hassel (Marktplatz 1/ Ortsverwaltungsstelle). Der Heimatverein Oberwürzbach ist unentgeltlich untergebracht in der Ortsverwaltungsstelle Oberwürzbach (Hauptstr. 94) inklusive des dortigen Heimatmuseums. Der Heimatverein Rentrisch lagert ebenfalls unentgeltlich sein Archiv in der Ortsverwaltungsstelle Rentrisch. Den Heimatfreunden Rohrbach wurden mit Ortsratsbeschluss vom 20.09.2017 die Archivräume und die Küche im 2. OG des Bürgerhauses Rohrbach kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ortsverwaltungsstellen sind in der Regel nicht von der Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt St. Ingbert abgedeckt. Für das Bürgerhaus Rohrbach gibt es jedoch eine gültige Gebührenordnung, welche vom Stadtrat einstimmig beschlossen wurde. Der Beschluss des Ortsrates St. Ingbert-Rohrbach steht dieser Gebührenordnung entgegen.
Die Abteilung Gebäudemanagement schlägt daher vor, die oben genannten Vereine, welche das Kulturgut der Stadt und der Ortsteile bewahren, von der Anwendung der Gebührenordnung auszunehmen. Für alle anderen Vereine die das Bürgerhaus nutzen, gilt nach wie vor die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt St. Ingbert in ihrer gültigen Fassung.
