Information - INFO/2021/0241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nachdem der Kulturausschuss in den vergangenen Jahren übereingekommen ist, dass es sich bei der Verteilung der Zuschüsse für die Kulturrings Veranstaltungen um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, erfolgt nur noch eine Mitteilung über die errechneten Zuschussbeträge der einzelnen Vereine.

 

Die Zuschussobergrenze für den Kulturring 2021 wird demnach aufgrund der vorliegenden Anträge wie folgt festgelegt; die endgültige Zuschusshöhe wird nach Vorlage der Abrechnung festgelegt:

 

Hospizverein Saarpfalz e. V.       667,00 €

Förderverein Kirchenmusik St. Hildegard e. V.               1.500,00 €

Städtisches Orchester e. V. St. Ingbert              1.417,00 € 

 

 

 

Abrechnung Kulturring 2020

Die Zuschussgrenze für den Kulturring 2020 wurden aufgrund der vorliegenden Anträge festgelegt; die tatsächliche Zuschusshöhe wurde nach Vorlage der Abrechnung (detaillierte Aufstellung über Aufwendungen und Erträge) unter Berücksichtigung der Zuschussrichtlinien ermittelt und wie folgt ausgezahlt:

 

Verein

Zuschussobergrenze

Tatsächlich gezahlt

Förderverein für Kirchenmusik an der Martin-Luther-Kirche und an der Christuskirche in St. Ingbert e. V.

1.500,00 €

Veranstaltung abgesagt

Städtisches Orchester

1.500,00 €

Veranstaltung abgesagt

Hospizverein Saarpfalz e. V.

  650,00 €

Veranstaltung abgesagt

Lebenshilfe

1.267,00 €

Veranstaltung abgesagt

Kreis Chor Verband St. Ingbert e.V.

  333,33 €

Veranstaltung abgesagt

Förderverein Kirchenmusik

St. Hildegard e. V.

1.500,00 €

Veranstaltung abgesagt

 

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